Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat sich bei einem Besuch über den Aufbau und die Aufgaben der Verwaltung und Tiergesundheitsdienste der Tierseuchenkasse informiert.
„Die Erhaltung der Tiergesundheit und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung im Land sind der Landesregierung wichtige Anliegen. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und die Tiergesundheitsdienste leisten dafür einen wesentlichen Beitrag – sie übernehmen eine wichtige Funktion im vorbeugenden Tiergesundheitsschutz sowie bei der Tierseuchenbekämpfung. Die Tierseuchenkasse entschädigt mit Unterstützung des Landes betroffene Betriebe beim Auftreten von anzeige- und bekämpfungspflichtigen Tierseuchen und trägt damit zur finanziellen Entlastung bei“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, Karl Rombach, ergänzte: „Durch die zielgerichtete finanzielle Unterstützung der Tierhalter über ergänzende freiwillige Leistungen und durch die Tiergesundheitsdienste hat sie zudem wesentlichen Anteil bei der Gesunderhaltung und Sanierung der Nutztierbestände im Land bei wirtschaftlich bedeutenden Tierkrankheiten.“
Verlässlicher Partner der landwirtschaftlichen Nutztierhalter im Land
Im Mittelpunkt des Besuchs von Minister Hauk bei der Tierseuchenkasse standen auch die Tiergesundheitsdienste. Die Tierseuchenkasse unterhält und betreibt an vier Standorten im Land einen Pferde-, Rinder-, Euter-, Schweine-, Schafherden-, Geflügel-, Fisch- und Bienengesundheitsdienst. „Die Tiergesundheitsdienste sind wichtige Ansprechpartner für die Tierhalter in der Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen. Sie unterstützen seit Jahren die Veterinärverwaltung des Landes bei der Tierseuchenbekämpfung, die für die Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen zuständig ist“, lobte Hauk. So werden unter anderem im Rahmen von Untersuchungsprogrammen oder bei Seuchenausbrüchen – zum Beispiel bei der Herpesvirusinfektion des Rindes (BHV 1) oder beim Q-Fieber bei Schafen – Proben genommen und klinische Untersuchungen durchgeführt.
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Deren Aufgaben sind per Gesetz durch das Land Baden-Württemberg vorgegeben. Die Tierseuchenkasse führt sie in eigener Rechtszuständigkeit aus. Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse ist das oberste Verantwortungs- und Entscheidungsorgan. Die Halter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Bienenvölkern und Geflügel werden in Baden-Württemberg zum Tierseuchenkassenbeitrag veranlagt.
Um bei Bedarf den betroffenen Tierhaltern Entschädigungen, freiwillige Beihilfen oder sonstige Unterstützungen gewähren zu können, verwaltet die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg treuhänderisch die von den Tierbesitzern erhobenen Pflichtbeiträge. Für den Fall, dass ein größeres Tierseuchengeschehen auftritt, bildet die Tierseuchenkasse Rücklagen. Beihilfen sind freiwillige Leistungen der Tierseuchenkasse, die nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen. Sie werden vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschlossen und insbesondere zu prophylaktischen und diagnostischen Zwecken gewährt. In diesem Jahr stellt die Tierseuchenkasse beispielsweise ungefähr 1,4 Millionen Euro für die Impfung von Rindern und Schafen gegen die Blauzungenkrankheit zur Verfügung. Diese Summe wird durch das Land um ungefähr eine Million Euro aufgestockt.
Die durch die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gewährten freiwilligen Beihilfen sind in der Leistungssatzung und der De-minimis-Leistungssatzung geregelt. Darüber hinaus können im Einzelfall bei einem größeren wirtschaftlichen Schaden den Tierhaltern außerordentliche Beihilfen gewährt werden.