Die Landesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum beschlossen. Sie setzt auf starke Prävention in allen Bereichen und eine noch intensivere Vernetzung. Die Menschen im Land sollen nicht nur tatsächlich sicher sein, sondern sich auch sicher fühlen.
„Unsere Lebensqualität hängt ganz wesentlich davon ab, wie sicher wir uns an öffentlichen Orten fühlen. Wir leben zwar in einem der sichersten Länder, immer wieder aber erschüttern einzelne Straftaten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig. Die Landesregierung hat deshalb eine Projektgruppe eingerichtet und heute umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen die Sicherheit im öffentlichen Raum gestärkt werden soll“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.
„Die Menschen im Land sollen nicht nur tatsächlich sicher sein, sondern sich auch sicher fühlen. Deshalb hat unsere Polizei, habe ich als Innenminister die Sicherheit im öffentlichen Raum zu einem Arbeitsschwerpunkt dieser Regierung gemacht. Diese Anstrengungen haben wir innerhalb der gesamten Landesregierung in den letzten Monaten jetzt noch einmal verstärkt und in der eigens aufgesetzten Projektgruppe ein ganzheitliches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Das ist ein guter Grundstein für ein Mehr an Sicherheit im öffentlichen Raum“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Sicherheit nicht alleine ein polizeiliches Thema
„Die vielfältigen Maßnahmen verschiedener Ministerien zeigen, dass Sicherheit nicht alleine ein polizeiliches Thema ist. Wir setzen auf starke Prävention in allen Bereichen und eine noch intensivere Vernetzung, zum Beispiel durch die Stärkung der Kommunalen Kriminalprävention und Maßnahmen, die dazu beitragen, dass junge Leute sich auch in der Nacht ohne Angst bewegen können“, erläuterte der Ministerpräsident.
Der Innenminister ergänzte: „Darüber hinaus haben wir uns im Nachgang an die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung im Oktober 2018 auf Bundesebene dafür eingesetzt, gefährliche Ausländer, Mehrfach- und Intensivstraftäter sowie Ausländer, die wiederholt Regelverstöße begehen, stärker zu sanktionieren bzw. außer Landes zu bringen. Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz trägt hier jetzt ganz wesentlich die Handschrift Baden-Württembergs. Unsere Vorschläge sind Bundesgesetz geworden. Wir haben aus dem Land heraus erfolgreich und maßgeblich die Bundesgesetzgebung geprägt.“ Zu den Maßnahmen in diesem Bereich gehörten etwa der Entzug von Aufenthaltserlaubnissen, Erleichterungen bei der Ausweisung oder bei der Anordnung der Abschiebehaft. Auch im Land wurden zum Beispiel mit dem Sonderstab Gefährliche Ausländer erfolgreiche Maßnahmen umgesetzt.
Projektgruppe „Sicherer öffentlicher Raum“
Mit der Projektgruppe „Sicherer öffentlicher Raum“ setzt die Landesregierung einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um. Darin arbeiteten das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, das Ministerium der Justiz und für Europa, das Ministerium für Soziales und Integration, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Verkehr ressortübergreifend zusammen.
Das umfassende Maßnahmenpaket, das heute im Ministerrat beschlossen wurde, erfolgte auch im engen Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden. „Ein Mehr an Sicherheit erfolgt nur über ein partnerschaftliches und verantwortungsbewusstes Engagement von Stadt und Land. Durch die Beteiligung und den Schulterschluss mit der kommunalen Familie ist sichergestellt, dass genau das erfolgt: In den Kommunen vor Ort wird die Sicherheit von unseren Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar erlebt. Und genau da setzten auch unsere Maßnahmen an“, unterstrich der Innenminister.
Im kommenden Jahr werden die Initiativen im Rahmen der Projektarbeit weiter umgesetzt. So soll ein dichtes Netz konkreter Maßnahmen, die auf verschiedenen Ebenen auf die Sicherheit im öffentlichen Raum wirken, entstehen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Initiativen:
Das Innenministerium forciert den Ausbau Lokaler Sicherheitskonferenzen in Folge einschneidender Ereignisse, welche die Bevölkerung gemeinsam mit der jeweiligen Kommune über die objektive Sicherheitslage und über polizeiliche Maßnahmen informieren. Bei zusätzlichen Sicherheitstagungen kann den politisch Verantwortlichen eines Stadt- und Landkreises sowie den Städten und Gemeinden durch die Leitung des Polizeipräsidiums die regionale Sicherheitslage vorgestellt werden. Beides zielt darauf ab, sicherheitsrelevante Entwicklungen unmittelbar vor Ort aufzugreifen und den Dialog mit den politisch Verantwortlichen sowie den Bürgerinnen und Bürger zu intensivieren.
Die Kommunale Kriminalprävention ist wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsphilosophie in Baden-Württemberg. Durch die Vernetzung verschiedener Partner vor Ort wird auf regionale Problemlagen reagiert. Um den bisherigen Prozess auszubauen, wird die strategische Steuerung der Kommunalen Kriminalprävention im Innenministerium neu aufgestellt. Zudem wird den kommunalen Präventionsakteuren ein modular aufgebautes Fortbildungsprogramm angeboten. Durch ein Konzept für Bürgerbefragungen soll Städten und Kommunen ermöglicht werden, Maßnahmen orientiert an den örtlichen Bedürfnissen noch präziser umzusetzen.
Um der Gefährlichkeit und Häufigkeit der Verwendung von Messern bei Straftaten Rechnung zu tragen, setzt sich das Justizministerium für eine Strafverschärfung ein. Es wird geprüft, ob die Sanktionen für Körperverletzungen unter Verwendung eines Messers zu reformieren sind. Weiter werden zusammen mit den Kommunalen Landesverbänden, dem Innenministerium und der Polizei Möglichkeiten erhoben und bewertet, die das Führen von Waffen allgemein oder im Einzelfall in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums mittels Rechtsverordnung nach dem Waffengesetz verbieten oder beschränken.
Grundvoraussetzung für den intakten Zusammenhalt einer Gesellschaft ist die Akzeptanz staatlicher Stellen sowie die Anerkennung von Normen und Werten. Das Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ (PDF) informiert zukünftig in Schulen unter anderem über Aufgaben und Arbeitsweisen von Polizei und Justiz. Bereits seit dem Jahr 2017 existiert das Projekt „Richtig. Ankommen. Rechtsstaatunterricht für Flüchtlinge“, welches Geflüchteten die Grundstrukturen unserer Rechts- und Werteordnung vermittelt. Dieses Projekt wird weiter ausgebaut.
Um insbesondere Frauen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, initiiert das Sozialministerium verschiedene Projekte. Hierzu gehören unter anderem Initiativen, bei denen von sexualisierter Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen in der Gastronomie oder in Diskotheken Ansprechpersonen und Rückzugsorte finden beziehungsweise im Rahmen von Vorträgen themenspezifisch sensibilisiert werden.
Darüber hinaus wird durch ein spezielles Angebot die gesellschaftliche Eingliederung verhaltensauffälliger Personen unterstützt. Hierbei arbeiten verschiedene Stellen zusammen, um auf individuelle Fälle in geeigneter Form zu reagieren.
Eine erfolgreiche Realisierung sicherer öffentlicher Räume basiert auch auf der Vermeidung sogenannter Angsträume. Hierzu unterstützt das Wirtschaftsministerium eine nachhaltige und problembewusste Stadt- und Gemeindeentwicklungspolitik, welche sicherheitsfördernde Aspekte berücksichtigt. Dazu zählen auch entsprechende Beleuchtungskonzepte.
Die Initiativen des Verkehrsministeriums zielen auf eine Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr ab. So soll beispielsweise die Präsenz von ausgebildetem Sicherheitspersonal erhöht werden, auch bei Großveranstaltungen. Bei Neufahrzeugen wird neben einer Videoüberwachung auch auf gut einsehbare Fahrgasträume Wert gelegt.
Das sogenannte „Posing“, also das lautstarke präsentieren PS-starker Fahrzeuge, stellt ein Problem für die Verkehrssicherheit dar. Daneben wirkt sich das „Posing“ durch die Lärmentwicklung, insbesondere in innerstädtischen Bereichen bzw. Wohngebieten, negativ auf die Gesundheit und das Sicherheitsgefühl der Anwohner aus. Nur durch einen hohen Kontrolldruck und angemessene Sanktionsmöglichkeiten kann die erforderliche abschreckende Wirkung entfaltet werden. Hierbei kooperieren insbesondere das Innen- und das Verkehrsministerium miteinander. Zusätzlich sollen innerhalb einer bundesweiten Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg Verkehrsordnungswidrigkeiten mit hohem Gefährdungspotenzial identifiziert und Vorschläge zur Erhöhung des Sanktionsniveaus erarbeitet werden.
Im Sinne der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum setzt sich das Verkehrsministerium unter anderem auch für die Anlage von Zebrastreifen ein.
Bereits zahlreiche Maßnahmen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum getroffen
„Seit Beginn der Legislaturperiode ist die Sicherheit im öffentlichen Raum ein Arbeitsschwerpunkt, hier haben wir schon zahlreiche Maßnahmen getroffen und nach und nach umgesetzt – sowohl in der praktischen polizeilichen Arbeit als auch im Umgang mit Ausländern. Und weil wir hier bereits handeln, haben wir diese Punkte auch nicht nochmals in den heutigen Kabinettsbeschluss aufgenommen“, erklärte Minister Thomas Strobl.
Zum Beispiel:
- Mit Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat Baden-Württemberg im Juni dieses Jahres eine Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum unterzeichnet. Fahndungs- und Sicherheitstage sowie verschiedene Konzeptionseinsätze in den regionalen Polizeipräsidien sind gezielt zur Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum erfolgt.
- Erste Sicherheitspartnerschaften in Freiburg und Heidelberg wurden geschlossen. Mit den genannten Städten hat das Innenministerium Maßnahmen wie eine erhöhte Polizeipräsenz an identifizierten Brennpunkten, einen verstärkten kommunalen Ordnungsdienst und verbesserte städtebauliche Maßnahmen vereinbart. In beiden Städten konnte gemeinsam mit dem jeweiligen Oberbürgermeister erfolgreich Zwischenbilanz gezogen werden.
- Die Polizeipräsidien führen Sicherheitskonferenzen durch. Dabei werden anlassbezogen die Kriminalitätslage vor Ort und Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsgefühls erörtert.
- Die Polizei fährt Konzeptionseinsätze, bei denen regionale Polizeidienststellen zur Bekämpfung von Kriminalität an Brennpunkten für einen festgelegten Zeitraum zielgerichtet Unterstützung durch Kräfte des Polizeipräsidiums erhalten – zum Beispiel erhielt das Polizeipräsidium Offenburg diese Unterstützung zur Gewährleistung der Sicherheit am Schwimmbad in Kehl.
- Bei Fahndungs- und Sicherheitstagen finden 24 Stunden lang Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen im urbanen Raum statt. Dabei werden öffentlichkeitswirksam alle verfügbaren Kräfte von Schutz- und Kriminalpolizei in einer Einheit von Raum und Zeit gebündelt. Beim Fahndungs- und Sicherheitstag in Mannheim am 5. April 2019 konnte sich Innenminister Thomas Strobl vor Ort persönlich von der Wirksamkeit dieses Konzepts überzeugen als 700 Einsatzkräfte 24 Stunden lang gezielt in Mannheim kontrollierten.
- Die drei unterschiedlichen in Baden-Württemberg existierenden Konzeptionen zum Erkennen und zur Bearbeitung von erwachsenen Mehrfach- und Intensivtätern (MIT) wurden inhaltlich neu strukturiert und zu einer landesweiten Konzeption „MIT-BW“ zusammengeführt. Insbesondere Straftaten im öffentlichen Raum werden hierbei verstärkt in den Fokus genommen. Ziel ist es, anschwellende kriminelle Karrieren frühzeitig zu erkennen und spürbar staatlich zu intervenieren, unabhängig von der Nationalität.
- Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat das Präventionsprogramm „Sicher. Unterwegs. – Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ konzipiert. Die enthaltenen Präventionsbotschaften vermitteln Informationen und Hintergründe zu strafbaren Handlungen, dem Risiko, selbst Opfer einer Straftat im öffentlichen Raum zu werden, sowie zur aktiven Gefahrenreduzierung. Hierdurch können das Sicherheitsgefühl von Frauen gestärkt und ein Beitrag zur Reduzierung von Straftaten im öffentlichen Raum geleistet werden.
- Der Bundesgesetzgeber hat wesentlichen Forderungen aus Baden-Württemberg im Geordnete-Rückkehr-Gesetz übernommen, etwa die Absenkung der Schwellen für die Ausweisung, die Einführung der Möglichkeit des Ausreisegewahrsams, die Schaffung neuer Tatbestände für Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz für Mitwirkungsverweigerer, verstärkte Maßnahmen gegen Intensivstraftäter, die nicht abgeschoben werden können (Trennung von Gruppen) und die Erweiterung der Wohnverpflichtung von Asylbewerbern in der Erstaufnahme. Entsprechende Vorschläge wurden durch die Ministerpräsidentenkonferenz am 5. Dezember 2018 an die Bundesregierung herangetragen, Minister Thomas Strobl hatte sich persönlich an Bundesinnenminister Horst Seehofer gewandt.
- Bereits Anfang 2018 hat das Innenministerium den Sonderstab Gefährliche Ausländer eingerichtet. Er kümmert sich intensiv und ganz gezielt um eine kleine, aber besonders problematische Gruppe von Ausländern – und das sehr erfolgreich. Dieses Erfolgsmodell wird nun in die Fläche gebracht, indem regionale Sonderstäbe bei den Regierungspräsidien eingerichtet werden. Im Regierungspräsidium Freiburg wurde Ende 2018 der Regionale Sonderstab Gefährliche Ausländer als Pilotprojekt eingerichtet. Vorbehaltlich der Bewilligung der Stellen im Staatshaushaltsplan 2020/2021 sollen zum 1. Januar 2020 weitere Regionale Sonderstäbe bei den Regierungspräsidien Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen eingerichtet werden.
- In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden problematische Personengruppen insbesondere durch die Querverlegung der Betroffenen in andere Erstaufnahmeeinrichtungen konsequent getrennt.