Mit einem 13 Projekte umfassenden Maßnahmenpaket will die Landesregierung Vereine und das Ehrenamt von Bürokratie entlasten. Zugleich hat die Landesregierung ihren aktuellen Jahresbericht zum Bürokratieabbau veröffentlicht.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Dienstag, 17. November 2020, ein Entlastungspaket mit 13 konkreten Projekten für weniger Bürokratie bei Vereinen und Ehrenamt (PDF) verabschiedet. „Ehrenamtliches Engagement macht unsere Gesellschaft lebendiger und unser Land stärker. Aber es wird im Alltag oft durch bürokratische Hürden behindert. Das wollen wir ändern und setzen Erleichterungen für Vereine und das Ehrenamt auf die politische Agenda. Mit gezielten Maßnahmen wollen wir Bürokratie wirkungsvoll abbauen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Gleichzeitig wollen wir auch unsere Wertschätzung und Anerkennung für die Engagierten in unserem Land zum Ausdruck bringen.“
Maßnahmenpaket mit 13 Projekten
Mit dem Entlastungspaket greift die Landesregierung konkrete Anliegen von Ehrenamtlichen auf, die der Normenkontrollrat Baden-Württemberg in seiner Vereinsstudie präsentiert hatte. Staatssekretär Florian Stegmann, Chef der Staatskanzlei und Koordinator der Landesregierung für den Bürokratieabbau, unterstrich: „Ehrenamtliche sollen ihre Zeit nicht mit vielen Recherchen, Formularen und Anträgen verbringen, sondern sich dem Engagement widmen können.“
Hierzu sollen die 13 Projekte beitragen: Mit konkreten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei Kommunen und Fachbehörden sollen kurze Wege gewährleistet werden. Reduzierte Statistikpflichten und steuerliche Erleichterungen sollen die Schreibarbeit reduzieren. Anträge bei Förderprogrammen sollen mit der Vereinsbuchhaltung kompatibel werden und Übertragungsarbeit sparen. Online-Verfahren bei der Registeranmeldung sollen künftig Präsenztermine und Wege entfallen lassen.
Jahresbericht zum Bürokratieabbau veröffentlicht
Gleichzeitig veröffentlichte die Landesregierung ihren aktuellen Jahresbericht zum Bürokratieabbau (PDF). Staatssekretär Stegmann betonte: „Die Umsetzung des im Vorjahr beschlossenen Arbeitsprogramms Bürokratieabbau 2019/2020 geht voran. Alle Ressorts sind mit Maßnahmen beteiligt. Zum Jahresende werden voraussichtlich rund die Hälfte der Projekte umgesetzt sein.“ Auf der Webseite www.buerokratieabbau-bw.de berichtet die Landesregierung fortlaufend über den Umsetzungsstand.
Ein Schwerpunkt bleibe das Thema Digitalisierung: „Möglichst wenige Schriftformerfordernisse und digitale Verwaltungsverfahren, das ist wegweisend für eine moderne und bürgernahe Verwaltung. Besonders wichtig ist außerdem, dass unnötige Bürokratie gar nicht erst entsteht“, so Stegmann. Ein aktuelles Beispiel sei das neue Landesgrundsteuergesetz, für das ein besonders bürokratiearmer Weg zur Ermittlung des Grundsteuerwerts gewählt worden sei.
Auch im Jahr 2019 haben die Ministerien berechnet, welche Belastungen und Entlastungen mit neu erlassenen Normen einhergingen. Das Ergebnis ist positiv: Die Wirtschaft wurde um rund 60 Millionen Euro jährlichen Aufwand entlastet. Bürgerinnen und Bürger sparen jährliche Kosten von rund 34 Millionen Euro und jährlich rund 226.000 Stunden. Diese Entlastungen beruhen zu einem wesentlichen Teil auf Erleichterungen in der neuen Landesbauordnung.
Bürokratieabbau in Baden-Württemberg
Die Landesregierung hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung verabschiedet. Der Chef der Staatskanzlei wurde als Koordinator für Bürokratieabbau der Landesregierung eingesetzt. Seit Oktober 2018 ist dies Staatssekretär Florian Stegmann.
Gemeinsam mit der Amtschefin und den Amtschefs aller anderen Ministerien werden grundsätzliche Fragestellungen im Amtschefausschuss Bürokratieabbau entschieden. Im November 2019 hat die Landesregierung sich zu einem umfangreichen Arbeitsprogramm Bürokratieabbau verpflichtet.
Mit dem Arbeitsprogramm und dem Maßnahmenpaket für Vereine greift die Landesregierung unter anderem Vorschläge des Normenkontrollrats Baden-Württemberg und anderer Akteure auf. Als unabhängiges Gremium berät der Normenkontrollrat die Landesregierung seit 1. Januar 2018.