Eine wissenschaftliche Evaluation bestätigt den Erfolg des vor zwei Jahren auf den Weg gebrachten Landesförderprogramms „Junge Menschen im öffentlichen Raum – Prävention von riskantem Alkoholkonsum“. Insgesamt standen eine Million Euro für konkrete Projekte der Jugend- und Suchthilfe sowie die Erarbeitung eigener nachhaltiger Präventionskonzepte von Kommunen zur Verfügung.
Die Landesregierung geht bei der Prävention von riskantem Alkoholkonsum bei jungen Menschen auch neue Wege – und bekommt dabei von der Wissenschaft den Rücken gestärkt. Wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha in Stuttgart auf einer Fachtagung mitteilte, bestätigt eine wissenschaftliche Evaluation den Erfolg des vor zwei Jahren auf den Weg gebrachten Landesförderprogramms „Junge Menschen im öffentlichen Raum – Prävention von riskantem Alkoholkonsum“. Insbesondere der zweigliedrige Ansatz des Programms – die Förderung von konkreten Projekten der Jugend- und Suchthilfe einerseits, die Unterstützung von Kommunen bei der Erarbeitung eigener nachhaltiger Präventionskonzepte andererseits – hat demnach maßgeblich dazu beigetragen, junge Menschen erfolgreich von übermäßigem Alkoholkonsum abzuhalten.
Maßnahmen zur Alkoholprävention müssen nachhaltig sein
„Unser Landesprogramm zeigt, dass Alkoholprävention bei jungen Menschen dann erfolgreich ist, wenn die vor Ort getroffenen Maßnahmen auf Nachhaltigkeit angelegt sind. Einmalige Aktionen bringen wenig. Ausschlaggebend für den Erfolg sind auch eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit aller relevanten Akteure in den Städten und Gemeinden. Nur wenn diese identifiziert und in die Erarbeitung eines Gesamtkonzept eingebunden werden und Maßnahmen von allen gemeinsam umgesetzt werden, kann man die jungen Menschen erreichen und überzeugen“, so der Minister.
Die Erfahrungen aus dem Landesprogramm hätten gezeigt, dass sich besonders die direkte Ansprache der Jugendlichen durch Streetworker, mobile Jugendarbeit oder andere Jugendliche direkt vor Ort bewährt, also meist dort, wo sich die Wochenend- und Eventszene treffe. Flankierend dazu könnten alternative Angebote (zum Beispiel Sport statt Alkohol) sinnvoll sein. Die Einbindung der Öffentlichkeit und weiteren Gruppen runde ein kommunales Gesamtkonzept ab.
Eine Million Euro für das Landesprogramm
Das auf zwei Jahre angelegte Programm war mit einer Million Euro ausgestattet. Rund die Hälfte des Geldes wurde für zwölf konkrete Projekte der Jugend- und Suchthilfe in elf Städten und zwei Landkreisen eingesetzt, die übermäßigem Alkoholkonsum von jungen Menschen im öffentlichen Raum vorbeugen und alternative Freizeitaktivitäten auf öffentlichen Plätzen und Straßen fördern sollten. Gefördert wurden Projekte in Freiburg, Filderstadt, Göppingen, Lörrach, Karlsruhe, Rastatt, Pforzheim, Böblingen/Sindelfingen, Tübingen, Reutlingen, Ravensburg und Mannheim.
Mit der anderen Hälfte des Geldes, dem Programmbaustein „Starthilfe“, wurden 18 Kommunen dabei unterstützt, eigene Präventionskonzepte zu erarbeiten sowie die dafür erforderlichen Netzwerkstrukturen vor Ort aufzubauen. Die Gemeinden erhielten durch „Starthilfeworkshops“ vor Ort konkrete Hilfen und erarbeiteten in jeweils vier moderierten Workshops ein eigenes kommunales Gesamtkonzept und erste Maßnahmen zur Umsetzung. Wesentliche Akteure der Workshops waren der städtische Bereich, die Polizei gekoppelt mit den sozialfachlichen Akteuren wie der Suchtberatung, der mobilen Jugendarbeit, dem Stadtjugendring und der Schulsozialarbeit. Einbezogen wurden in der Regel auch Ehrenamtliche etwa aus dem Jugendgemeinderat oder aus Sportvereinen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Gastronomie. Durchgeführt wurde „Starthilfe“ in Weinheim, Wiesloch, Bruchsal, Öhringen, Oberstenfeld/Bottwartal, Ludwigsburg, Pforzheim, Schwäbisch Gmünd, Rheinfelden, Singen, Überlingen, Wernau, Nürtingen, Bühl, Balingen, Laupheim, Pfullendorf sowie im Main-Tauber-Kreis.
Tagung in Stuttgart bringt Fachleute zusammen
Vorgestellt wurden die Ergebnisse des Landesprogramms auf der vom Sozial- und Integrationsministerium gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) durchgeführten Fachtagung „Junge Menschen im öffentlichen Raum – kommunale Alkoholprävention in Baden-Württemberg“ im Stuttgarter Hospitalhof. Schwerpunkt der Tagung war es, den Teilnehmern praxiserprobte und evaluierte Konzepte der kommunalen Alkoholprävention vorzustellen, damit diese modellhaft für eine landesweite Umsetzung genutzt werden können.
Minister Lucha: „Mit den aus unserem Landesprogramm gewonnen Erkenntnissen lassen sich für alle Kommunen im Land wichtige Handlungsempfehlungen für die Alkoholprävention bei jungen Menschen ableiten.“ Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen seien nicht die einzige Möglichkeit, um Trinkgelage und Lärmbelästigungen in den Kommunen in den Griff zu bekommen.
Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Die BZgA vermittelt jungen Menschen mit der Kampagne ‚Alkohol? Kenn dein Limit.‘ zielgruppenspezifische Informationen und wichtige Impulse für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol. Im Rahmen der BZgA-Jugendpräventionskampagne unterstützen wir die Durchführung von Länderkonferenzen, wie der Fachtagung in Stuttgart, um den Austausch zu regionalen Vorgehensweisen in der Alkoholprävention bei Jugendlichen nachhaltig zu fördern.“
Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV): „Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass mit unserer Unterstützung der BZgA-Alkoholpräventionskampagne lebensweltnahe Ansätze besonders gefördert werden. Dazu gehört, Maßnahmen zu mehr Bekanntheit zu verhelfen, die sich auf lokaler Ebene als erfolgreich erwiesen haben.“
Die Veranstaltung richtete sich an Kommunale Suchtbeauftragte der Stadt- und Landkreise, Fachkräfte der Psychosozialen Beratungsstellen und der Jugendhilfe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, politische Interessensvertreterinnen und -vertreter der Kommunen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendschutzbehörden, der Jugendhilfe, der Ordnungsämter, der Polizei, der Schulen und der Gesundheitsämter, Vereine und Verbände, aber auch an Personen aus Gastronomie und Einzelhandel.
Ministerium für Soziales und Integration: Fotos in druckfähiger Auflösung