Tierschutz

Landesbeirat für Tierschutz zu Taubenabwehr an Photovoltaikanlagen

Ein mit Solarzellen ausgerüstetes Einfamilienhaus.
Symbolbild

Der Landesbeirat für Tierschutz hat sich in seiner aktuellen Sitzung für eine präventive und tierschutzgerechte Taubenabwehr an Photovoltaikanlagen ausgesprochen.

Der Landesbeirat für Tierschutz hat in seiner aktuellen Sitzung die Ansiedlung von Vögeln, insbesondere Tauben, unter Photovoltaikanlagen auf Hausdächern thematisiert.

Tauben sind Höhlenbrüter und finden unter Solarmodulen attraktive Nistbereiche, da diese einen besonderen Schutz vor Witterung und Fressfeinden bieten. Gleichzeitig sind die Vögel standorttreu und vermehren sich rasch. Für betroffene Hausdächer bedeutet dies oftmals eine rasant steigende Taubenpopulation. Die Ansiedlung von Stadttauben kann für die Bewohner des betroffenen Hauses ein Verschmutzungsproblem sowie Geruchs- und Geräuschbelästigungen bedeuten. Ist die Besiedlung bereits erfolgt, sehen sich Hausbesitzer oft mit kostenintensiven Maßnahmen konfrontiert. So müssen meist die Solarpaneele abgebaut werden, um die Nester tierschutzkonform zu entfernen. Der Landesbeirat für Tierschutz weist darauf hin, dass bei Vergrämungsmaßnahmen grundsätzlich sicherzustellen ist, dass dadurch keine Tiere, insbesondere auch keine unselbständigen Jungtiere eingeschlossen werden oder Tiere sich verfangen und verletzen können. Dies ist auch bei nachträglich installierten Vogelabwehrmaßnahmen an Photovoltaikanlagen zu beachten. Bei Bedarf wird empfohlen, schon im Vorfeld solcher Maßnahmen Taubenschutzinitiativen oder Tierschutzvereine zur Weiterversorgung eventuell vorhandener Küken einzubinden.

Notwendigkeit einer frühzeitigen präventiven Taubenabwehr

Dem Landesbeirat für Tierschutz ist es ein großes Anliegen, insbesondere in einem Umfeld mit hohem Taubenaufkommen, auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen präventiven Taubenabwehr hinzuweisen, insbesondere schon bei Neuinstallation der Solaranlagen auf Hausdächern. Ist die Besiedlung bereits erfolgt, müssen die Vergrämungsmaßnahmen tier- und artenschutzkonform erfolgen.

Im Optimalfall soll eine Besiedlung präventiv verhindert werden. Bereits bei der Montage der Photovoltaikanlagen kann durch kleinere technische Maßnahmen problemlos ein wirksamer Taubenschutz umgesetzt werden. Photovoltaik-Modulfelder sollen hierzu rundum dauerhaft und lückenlos in tierschutzkonformer Weise verschlossen werden, ohne die Hinterlüftung der Photovoltaikmodule dabei einzuschränken. Neben einem geeigneten Produkt ist insbesondere dessen fachkundige Montage entscheidend, damit sich diese Präventionsmaßnahme auf lange Sicht bewährt. Auch sollte die Befestigungsweise des Vogelschutzes so gewählt werden, dass dies nicht zum Verlust der Produktgarantie für die Photovoltaik-Module führt. Dies teilte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 17. November 2023 im Nachgang zur 88. Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz mit.

Landesbeirat für Tierschutz

Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden.

Der Beirat besteht aus dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.

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