Der Landesbeirat für Tierschutz diskutiert angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen und der hohen Auslastung einen Rettungsschirm für Tierheime. Die Tierheime im Land leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag und sind in dieser Krisenzeit auf zusätzliche Unterstützung angewiesen.
„Der Landesbeirat für Tierschutz hat sich in seiner aktuellen Sitzung intensiv mit der angespannten finanziellen Situation der Tierheime auseinandergesetzt. Im Zuge des Corona-Haustierbooms haben sich viele Menschen zum Teil unüberlegt Haustiere angeschafft, die nun zunehmend die Tierheime füllen. Auch der immer noch boomende illegale Online-Handel macht den Tierheimen schwer zu schaffen. Die infolge des Krieges in der Ukraine gestiegenen Energiekosten und weitere Kostensteigerungen zum Beispiel für Tierarzt, Personal und Futter verschärfen die Situation zusätzlich. Verbunden mit dem ebenfalls zurückgehenden Spendenaufkommen befinden sich viele Tierheime zwischenzeitlich in einer finanziell prekären Lage. Deshalb prüfen wir, wie wir den Tierheimen, über die bisherige finanzielle Unterstützung der Landesregierung hinaus, helfen können“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am 28. Oktober 2022 im Nachgang zur 86. Sitzung des Landesbeirates für Tierschutz.
„In Baden-Württemberg gibt es mehr als 70 Tierheime, die von den Mitgliedsvereinen des Landestierschutzverbandes betrieben werden, darüber hinaus weitere Einrichtungen anderer Träger. In Folge der Corona-Krise haben zahlreiche Tierheime mit der vermehrten Abgabe von Tieren zu kämpfen, die während der Pandemie angeschafft wurden. Viele dieser Tiere, vor allem junge Hunde, benötigen intensive Betreuung, weil die früheren Halter im Umgang mit Tieren vollkommen unerfahren und überfordert waren. Als Folge der steigenden Energiekosten befürchten zudem viele Tierheime, dass zunehmend auch exotische Wildtiere, wie Reptilien, abgegeben oder ausgesetzt werden, da die Haltung dieser anspruchsvollen Tierarten einen hohen Energiebedarf erfordert und die Futterkosten auch hier erheblich steigen“, sagte Minister Hauk.
Städte und Gemeinde für Fundtiere zuständig
Bei Fundtieren sind nach dem Fundrecht grundsätzlich die Städte und Gemeinden zuständig. Die Betreuung der Tiere wird hierbei regelmäßig auf die Tierheime übertragen.
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung bitte ich alle Städte und Gemeinden, die bestehenden Fundtierkostenvereinbarungen zu überprüfen. Ich appelliere aber auch an potentielle Tierhalter, sich die Verantwortung, die die Haltung eines Haustieres mit sich bringt, bereits vor der Anschaffung bewusst zu machen“, betonte Minister Hauk. „Bei Problemen bieten Tierschutzvereine, Hundesportvereine und andere ehrenamtliche und gewerbliche Institutionen Rat und Hilfe. Ein Haustier einfach aus seinem vertrauten Umfeld heraus zu nehmen und ins Tierheim abzuschieben, ist in jedem Fall eine schlechte Lösung“, sagte der Minister.
Tierheime im Land
Der größte Anteil der Tierheime im Land wird von gemeinnützig anerkannten Tierschutzvereinen geführt. Neben den Kosten für die der Aufnahme von Fundtieren, für deren Unterbringung die Tierheime von Kommunen bezuschusst werden, entstehen den Tierheimen erhebliche Kosten für die Aufnahme von Tieren, die direkt von den Besitzern dort abgegeben werden. Nach Auskunft des Landestierschutzverbandes seien viele dieser Abgabetiere nicht einfach zu vermitteln und verblieben überdurchschnittlich lange im Tierheim, da sie alt, krank oder verhaltensauffällig seien. Den Hauptanteil der täglich anfallenden Kosten für den laufenden Tierheimbetrieb müssten die Vereine durch Spenden, Erbschaften und eigene Veranstaltungen, wie Tierheimfeste, Infostände, „Tag der offenen Tür“ und Flohmärkte abdecken. Diese Einkünfte seien pandemiebedingt in den letzten Jahren allerdings drastisch eingebrochen und Rücklagen deswegen inzwischen vielfach aufgebraucht. Einzelne Tierheime müssten bereits Kredite aufnehmen, um den Lohn der Mitarbeiter weiter zahlen zu können. Ebenso litten die Tierheime, wie alle Firmen, die große Flächen beheizen, beleuchten und reinigen müssten, unter den steigenden Energiekosten. Auch die privaten Unterstützer der Tierheime seien selbst von den höheren Lebenshaltungskosten betroffen und müssten dadurch ihre Spendentätigkeit reduzieren.
Die Landesregierung stellt im Landeshaushalt für die Sanierung und den Bau von Tierheimen jährlich 500.000 Euro bereit. In der akuten Phase der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hat das Land zudem ein Hilfsprogramm für die Tierschutzvereine auf den Weg gebracht, um Tierheime mit einer einmaligen Soforthilfe von bis zu 7.500 Euro zu unterstützen. Darüber hinaus können diese bis zum 1. November 2022 aufgrund einer Förderrichtlinie des Bundes finanzielle Mittel im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung der Tiere von Ukraine-Flüchtlingen beantragen.