Zum Schutz wildlebender Vögel vor dem sogenannten Vogelschlag appelliert der Landesbeirat für Tierschutz an Architekten, Bauherren und Hausbesitzer, Glasfronten vogelsicher zu gestalten. Auch Minister Peter Hauk fordert geeignete Schutzmaßnahmen.
In seiner aktuellen Sitzung hat der baden-württembergische Landesbeirat für Tierschutz darauf hingewiesen, dass ihm der Schutz wildlebender Vögel vor dem sogenannten Vogelschlag ein wichtiges Anliegen ist. Unter Vogelschlag versteht man den Zusammenprall von Vögeln mit Objekten – hier konkret den Aufprall auf Glasflächen von Gebäuden. Gemäß Bericht des Landestierschutzverbandes in der Sitzung des Beirats würden nach Schätzungen von Naturschutzverbänden in Deutschland täglich rund 250.000 Vögel verunglücken. Ein Großteil der Tiere würde an den beim Aufprall erlittenen Verletzungen sterben.
„Wir fordern alle am Bau und Unterhalt von Gebäuden Beteiligten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den sogenannten Vogelschlag zu vermeiden und unsere Vögel zu schützen. Der Leitfaden ‚Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht‘ bietet Architekten, Bauherren und Hausbesitzern eine Übersicht sinnvoller Maßnahmen gegen Vogelkollisionen an Glasflächen“, sagte der auch für den Tierschutz zuständige Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stehe zu diesem Thema in engem Austausch mit dem für den Naturschutz zuständigen Umweltministerium und dem für das Baurecht zuständigen Wirtschaftsministerium. Alle betroffenen Ressorts würden bei dieser Thematik an einem Strang ziehen.
Um einheimische Vögel vor einem qualvollen Tod durch den Aufprall an Glasscheiben zu schützen, appelliert der Landesbeirat für Tierschutz – ebenso wie der Minister – an Architekten, Bauherren und Hausbesitzer, die Hinweise im Leitfaden bei neuen Bauprojekten zu berücksichtigen und umzusetzen beziehungsweise bei bestehenden Gebäuden entsprechend nachzurüsten.
Landesbeirat für Tierschutz
Beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg wurde 1991 der Landesbeirat für Tierschutz eingerichtet. Er hat die Aufgabe, das Ministerium in Tierschutzfragen zu beraten. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden.
Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht”
Der Leitfaden führt in die Problematik der Vogelkollisionen an großen Glasflächen ein und zeigt Lösungsmöglichkeiten zur bestmöglichen Vermeidung dieser Kollisionen durch die entsprechende Gestaltung von Glasflächen auf. Er stellt außerdem übersichtlich den derzeit aktuellen Stand der Technik zum Thema Vogelkollisionen an Glasflächen dar.
Der Leitfaden wurde von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach mit fachlicher Unterstützung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), die Stadt Berlin, das seinerzeit für den Naturschutz zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart erarbeitet. Der Ständige Ausschuss ‚Arten- und Biotopschutz‘ der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) hat die bundesweite Verteilung dieses Leitfadens empfohlen. Das seinerzeit für den Naturschutz zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat daher den nachgeordneten Naturschutzbehörden, den von diesem Thema berührten Ministerien sowie den kommunalen Landesverbänden, Naturschutzverbänden und der Architektenkammer im November 2014 den Leitfaden zukommen lassen.
Vogelschlag
Beim sogenannten Vogelschlag sind die Vorgaben in § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) – Tötungsverbot – maßgeblich. Dort ist geregelt, dass insbesondere wenn im Rahmen von Baumaßnahmen ein signifikant erhöhtes Risiko für Vogelschlag geschaffen werde, geeignete Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen seien. Der Leitfaden stellt als geeignete Maßnahmen unter anderem die Reduktion von Durchsichten oder halbtransparente Flächen dar.
Im Zusammenhang mit dem Vogelschlag sind darüber hinaus die Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) zu beachten. So sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 (6) BauGB insbesondere zu berücksichtigen…„7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,...“ § 1a (4) BauGB verweist auf Vorschriften des BNatSchG zu Natura 2000. Bauleitpläne unterliegen hinsichtlich der Belange von Natura 2000 und den europarechtlich geschützten Arten – hier: europäische Vogelarten – nicht der Abwägung!
Allerdings sind Ausnahmen bzw. Befreiungen möglich.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landesbeirat für Tierschutz
Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht” (PDF)