Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt das Land gezielt Investitionen innovativer Unternehmen im Ländlichen Raum, um die führende wirtschaftliche Stellung weiter auszubauen. Bewerbungen für die aktuelle Auswahlrunde sind bis 2. September möglich.
„Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg steht auf Augenhöhe mit den Ballungsräumen – sowohl bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als auch bei den Arbeitsplätzen. Zu verdanken ist das den vielen innovativen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Ländlichen Raum, die ganz vorne in der Weltliga mitspielen und attraktive Arbeitsplätze bieten. Sie sind ein wichtiger und unverzichtbarer Wachstumsmotor“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk. „Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ möchte die Landesregierung dazu beitragen, dass Baden-Württemberg diese starke Stellung auch weiterhin behält und die innovativen Mittelständler im Ländlichen Raum ihr Potential voll entfalten können. Nur durch permanente Innovationsanstrengungen können sie sich im zunehmenden globalen Wettbewerb behaupten und wirtschaftlich stark bleiben“, betonte der Minister.
Da die reguläre Antragsfrist (31. August) für die aktuelle Auswahlrunde auf einen Samstag fällt, können Aufnahmeanträge noch bis einschließlich Montag, 2. September 2019, eingereicht werden.
‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘
Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
In der Förderperiode 2014-2020 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden zwölf Auswahlrunden hat der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss über 235 Projekte beraten. Für insgesamt 105 Projekte wurde eine Förderzusage erteilt. Die bisher bereitgestellten Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 34,3 Millionen Euro. Auf Seiten der Unternehmen wird dadurch ein Investitionsvolumen in Höhe von 287 Millionen Euro angestoßen.
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.
Aufnahmeanträge können jederzeit eingereicht werden. In der ersten Auswahlrunde eines Jahres werden alle Aufnahmeanträge berücksichtigt, die bis zum 28. Februar vorliegen, in der zweiten Auswahlrunde diejenigen, die bis zum 31. August (aktuell 2. September) eines Jahres vorliegen.
Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, die Wirtschaftsinitiative Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Sicherung und Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs
Mit dem EFRE und dem darauf aufbauenden Programm ‚Innovation und Energiewende‘ richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg im Programmzeitraum 2014-2020 den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie die Verringerung der CO2-Emissionen. Das ELR ist das bedeutendste Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt ‚Arbeiten‘ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung liegt der Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Ländlicher Raum