Das Land hat sich im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates erfolgreich für Start-ups eingesetzt. Mit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Start-ups verbessert.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat sich am 14. September 2023 im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates in Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) erfolgreich für bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups eingesetzt. Im Ausschuss fanden zwei Anträge aus Baden-Württemberg eine Mehrheit.
Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Wir wollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Start-ups im Land verbessern. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wichtiger Schlüssel dazu. Ich freue mich, dass der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates unseren Vorschlägen gefolgt ist.“
Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung vereinfachen
Konkret geht es beim ersten Antrag darum, die Gewährung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Höhe von künftig 5.000 Euro zu vereinfachen. Dazu soll der Freibetrag künftig auch dann greifen, wenn nicht alle, sondern nur ein Teil der Beschäftigten eines Unternehmens eine Kapitalbeteiligung angeboten bekommt. Der zweite Antrag hat zum Ziel, endlich eine vollständige Lösung für die sogenannte Dry-Income-Problematik bei Mitarbeiterbeteiligungen zu finden. Dazu schlägt das Haus von Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut vor, dass bei Mitarbeiterbeteiligungen nicht nur die Steuern, sondern auch die Sozialabgaben erst dann anfallen, wenn der Gegenwert der Beteiligungen den Mitarbeitern auch tatsächlich zur Verfügung steht.
Über die Anträge wird im nächsten Schritt das Plenum des Bundesrates entscheiden. Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut dazu: „Wir hoffen, dass die Anträge auch im Bundesrat eine breite Mehrheit finden und so zu den wünschenswerten Verbesserungen für unsere Start-ups führen werden.“
Zukunftsfinanzierungsgesetz des Bundes
Das Ziel des Zukunftsfinanzierungsgesetz des Bundes ist es vor allem, Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Treiber von Innovation den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital zu erleichtern. Hierzu sollen Regelungen weiterentwickelt werden. Vor allem in den Bereichen Börse, Aktien und Wertpapiere, Kapitalanlage, Kreditwesen und Finanzdienstleistungen, Aufsichtswesen und Steuern sind zahlreiche Rechtsänderungen vorgesehen.
Neben den beiden oben genannten Anträgen wurden seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus auch noch weitere Anträge unter anderem im Bereich Börse und Aktien erfolgreich eingebracht.