Das Land setzt sich mit einer Bundesratsinitiative für mehr Tierwohl bei der Erzeugung und Schlachtung ein. Die Initiative „Mehr Tierwohl im Fleischsektor“ sieht eine Mindestpreisbindung auf Erzeugerebene sowie Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen und -geräte vor.
„Verbraucherinnen und Verbraucher stellen immer höhere Anforderungen an Lebensmittel und damit auch an deren Erzeuger. Gerade beim Fleisch ist die Sensibilität besonders hoch. Ein hoher Anspruch an Tierwohl ist richtig, den gibt es aber nicht zum Nulltarif. Für jedes Stück Fleisch stirbt ein Tier, das muss den Verbrauchern wieder klarwerden. Das bedeutet auch, dass wir den Tieren wieder mehr Wertschätzung entgegenbringen müssen, gerade auch beim Fleischpreis. Zur Stärkung unserer Bäuerinnen und Bauern unterstützt die Europäische Union deren Zusammenschlüsse in Erzeugerorganisationen. Hier sehen wir einen guten Ansatzpunkt, um Erzeugern die Möglichkeit zu geben, eigenverantwortlich ihre Mindestverkaufspreise festzulegen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, zu der vorgelegten Bundesratsinitiative.
Mindestpreisbindung auf Erzeugerebene
Mit einem Gesetzesantrag im Bundesrat soll anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen die Möglichkeit gegeben werden, für ihre zugehörigen Erzeugerorganisationen und deren angeschlossene Erzeuger verbindliche Mindestpreise pro Kilogramm Schlachtgewicht für Fleisch festzusetzen. „So kann die Angebotsseite im Fleischsektor gestärkt werden. Denn die wirtschaftliche Produktion ist Grundvoraussetzung, damit die Sicherstellung des Tierwohls langfristig überhaupt erfolgen kann“, erklärte Minister Hauk.
Ein klarer Vorteil des Gesetzesantrages sei, dass die Erzeuger einen größeren Spielraum hätten und flexibler auf Marktentwicklungen und unterschiedliche regionale Gegebenheiten reagieren könnten, als dies bei prozentualen Steuererhebungen oder starren Mengenabgaben der Fall wäre. Zudem bliebe die Verantwortung zur Weiterentwicklung und Gestaltung des Angebots sowie die Verbesserung der Markstellung in den Händen der Erzeuger selbst. „Andere Wettbewerber außerhalb der Erzeugervereinigung werden nicht beschränkt“, so der Minister.
Zulassung für Betäubungsanlagen und -geräte
Im zweiten Teil der Bundesratsinitiative geht es um weitere Verbesserungen bei der Betäubung der Tiere bei der Schlachtung. „Ich bin überzeugt davon, dass die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen und -geräte nicht nur zu mehr Sicherheit der Anwender beim Erwerb und Betrieb solcher Anlagen, sondern auch zu mehr Tierwohl bei der Betäubung führen wird“, betonte Minister Hauk. Die Betäubung ist der sensibelste Bereich in der Schlachtung, neben gutem Personal ist vor allem auch eine zuverlässige Technik entscheidend. Dies sorgt für mehr Tierschutz aber auch für mehr Sicherheit der Betreiber im Einsatz der Geräte.
Die beiden eingebrachten Anträge werden jetzt in den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrates beraten.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz