Die Mittel zur Förderung kommunaler Verkehrsprojekte sollen auf 320 Millionen Euro nahezu verdoppelt werden. Unterstützt werden Projekte im Bereich Nahverkehr, Rad- und Fußverkehr sowie Straßenbau und Lärmschutz. Besonders klimafreundliche Vorhaben sollen künftig eine höhere Förderung erhalten.
Das Land will die Mittel zur Förderung kommunaler Verkehrsprojekte von bisher 165 Millionen Euro auf 320 Millionen Euro nahezu verdoppeln. Das Landeskabinett stimmte für einen entsprechenden Entwurf des Verkehrsministeriums zur Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG). Mit diesem Gesetz werden kommunalen Vorhaben im Bereich ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Straßenbau und Lärmschutz gefördert. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Das Gesetz soll zum Beginn kommenden Jahres in Kraft treten. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Dafür ist das LGVFG ein zentrales Förderprogramm für zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur im Land. Es ist ein großer Erfolg für die kommunale Infrastruktur, dass das Land und die kommunale Seite sich auf die Verdoppelung der Fördermittel und die Erweiterung der Fördermöglichkeiten verständigt haben.“
320 Millionen Euro für kommunale Verkehrsprojekte
Für die Finanzierung von Zuwendungen des Landes zur Unterstützung von Verkehrsprojekten und Investitionen im kommunalen Straßenbau, im ÖPNV und im Rad- und Fußverkehr standen für das LGVFG bislang Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz des Bundes im Umfang von etwa 165 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Zuweisungen an die Länder laufen zum Jahresende 2019 aus. Im Gegenzug bekommen die Länder einen erhöhten Anteil aus der Umsatzsteuer.
Das Land hat sich mit kommunalen Spitzenverbänden auf die Erhöhung auf 320 Millionen Euro verständigt.
Die Mittel werden dringend benötigt für Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), für die Ertüchtigung und den Ersatzneubau von Straßen und Brücken, für Projekte des Rad- und Fußverkehrs sowie der Herstellung der Barrierefreiheit.
Für die Novelle wurde das Gesetz auch einem Klimacheck unterzogen. Der Klimaschutz wird in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert. Auch die Fördervoraussetzungen sind unter dem Aspekt der Luftreinhaltung und des Klimaschutzes angepasst worden. Neu eingeführt wurde ein Tatbestand zur Förderung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit klarem Verkehrsbezug. Auch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen werden förderfähig. So kann die Trennung von Naturräumen durch den Bau von Grünbrücken beseitigt werden.
Höhere Förderung für besonders klimafreundliche Vorhaben
In der Folge sollen künftig besonders klimafreundliche Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit statt 50 Prozent eine höhere Förderung von bis zu 75 Prozent erhalten. Minister Hermann erläuterte: „Wir geben damit auch einen Anreiz, Projekte als Teil eines Umbaus des Verkehrssystems zu planen. Dafür sollen die Kreise und Städte Klimamobilitätspläne aufstellen können. Darüber hinaus erweitern wir und modernisieren die bestehenden Fördermöglichkeiten, zum Beispiel bei der Brückensanierung und Ersatzbrücken.“
Der Regelfördersatz beträgt weiterhin 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Für nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Kostensteigerungen wird es – in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung – künftig eine Härtefallregelung geben. Zudem werden Kommunen künftig von den Planungskosten durch pauschalierte Zuschüsse entlastet. Hohe Planungskosten waren bisher für die Kommunen ein Hindernis insbesondere ÖPNV-Projekte anzugehen.