Baden-Württemberg war mit seinen Anträgen auf der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder erfolgreich. Mit den beiden erfolgreichen Vorschlägen in den Bereichen E-Mobilität und Stromabrechnung ist der Bund nun gefordert, die Verbraucherrechte weiter nach vorne zu bringen.
„Um die Energiewende erfolgreich gestalten zu können, müssen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher bei den neuen Technologien bestmöglich berücksichtigt werden. Mit unseren beiden erfolgreichen Vorschlägen ist der Bund nun gefordert, die Verbraucherrechte in den Bereichen E-Mobilität und Stromabrechnung weiter nach vorne zu bringen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk im Rahmen der virtuell abgehaltenen Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder. Preistransparenz, einfache Bezahlmöglichkeiten sowie zeitgemäße Abrechnungszeiträume seien für die Menschen an der Ladesäule für E-Autos oder bei der Abrechnung ihres häuslichen Stromverbrauchs gut und wichtig. Auch gelte es, bei Bezahlvorgängen die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten
Kostentransparenz und zeitgemäße Bezahlmethoden an der E-Ladesäule
Im Bereich der E-Mobilität hat sich Baden-Württemberg auf der Verbraucherschutzministerkonferenz für die Stärkung der Verbraucherinteressen stark gemacht.
„Beim Laden eines Elektroautos steht die Preistransparenz im Vordergrund. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor dem Aufladen Kenntnis über den Preis haben. Dies gilt insbesondere beim spontanen Laden ohne Vertrag. Bei den Preisen brauchen wir mehr Vergleichbarkeit, die durch derzeit sehr unterschiedliche Preisgestaltung stark eingeschränkt ist. Wir setzen uns deshalb für die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für Ladetarife ein“, betonte Minister Hauk. Ladesäulenbetreiber sollten verpflichtet werden, Preise, Preiskomponenten, Belegungsstatus und Bezahlmöglichkeiten an diese Stelle zu melden und laufend zu aktualisieren.
Auch müsse das Bezahlen an den Ladesäulen möglichst diskriminierungsfrei mit allen gängigen bargeldlosen Zahlungsmittel möglich sein. Dazu gehören die Bezahlmöglichkeit mit einer digital bereitgestellten App, mit einer Kreditkarte, einer virtuellen Kreditkarte oder mit einer Debitkarte. Dabei sei den Belangen der Verbraucher in puncto Sicherheit und Schutz der Privatsphäre besonders Rechnung zu tragen.
„Beim Aufladen und Bezahlen an den Ladesäulen wird eine Vielzahl von personenbezogenen Daten übertragen. Wir haben daher den Bund um einen Bericht gebeten, wie Datenschutz und Datensicherheit in der E-Mobilität im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher auf nationaler und EU-Ebene sichergestellt werden kann“, betont der Minister.
Intelligente Stromzähler im Sinne der Verbraucher einsetzen
„Mit der Energiewende werden in vielen Haushalten die seitherigen Stromzähler durch digitale Verbrauchszähleinrichtungen ersetzt. Damit Verbraucherinnen und Verbrauchern vom Einsatz dieser sogenannten ‚Smart-Meter‘ bestmöglich profitieren, sind die Verbraucherminister der Länder unserem Vorschlag gefolgt und haben den Bund aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für eine monatliche Abrechnung des Stromverbrauchs zu schaffen“, sagte Minister Hauk.
Mit der Online-Ablesung des Strom-Verbrauchs und der monatlichen Abrechnung können die monatlichen Abschlagszahlungen und die jährliche Schlussrechnung entfallen. Damit erübrigen sich auch die Rückzahlung von eventuell angesammelten Guthaben und das bisher bestehende Insolvenzrisiko bei verspäteter Rückzahlung von hohen Guthaben durch die Stromversorger.
Mit der baden-württembergischen Initiative solle außerdem sichergestellt werden, dass nur vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Smart Meter beim Verbraucher eingesetzt und nicht-gesetzeskonforme Geräte kostenlos ausgetauscht werden. „Das Vertrauen in die neue Technik ist von größter Bedeutung, damit Verbraucher unbesorgt von den neuen Möglichkeiten profitieren können. Smart Meter ermöglichen nicht nur einen transparenteren und bewussteren Energieverbrauch, sondern liefern auch wertvolle Hinweise, ob und wie die Energiekosten gesenkt werden können“, erläuterte Minister Hauk.
Weitere Vorteile für Verbraucher ergeben sich mit der Einführung dynamischer Strompreistarife. Das sind Tarife, bei denen der Strompreis im Tagesablauf nicht konstant ist, sondern dynamisch an das jeweilige Stromangebot und den Stromverbrauch angepasst wird. Dynamische Tarife ermöglichen es, Strom gezielt dann zu nutzen, wenn er günstig ist. „Smart-Meter unterstützen die Verbraucher ihren Strom dann zu beziehen, wenn er kostengünstiger ist, zum Beispiel für das Aufladen des Elektroautos. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Verbraucher über den Nutzen und über die Preiskomponenten von flexiblen Tarifen vollumfänglich informiert werden“ betonte der Minister.
Smart Meter
Baden-Württemberg hat sich zur Digitalisierung der Energiewende bereits mit mehreren Initiativen im Bundesrat und in der Verbraucherschutzministerkonferenz eingebracht, um Verbrauchern eine aktive Beteiligung zu ermöglichen. Mit der zunehmenden Ausrichtung das Energieversorgungssystems auf erneuerbare Energien werden angesichts des volatilen Angebots an Strom zur Optimierung der Steuerung digitalisierte Verbrauchszähleinrichtungen erforderlich. Diese sogenannten Smart Meter sind ein wesentlicher Baustein für eine intelligente und effiziente Verknüpfung von Energieerzeugung, -transport, -speicherung und -verbrauch. Werden an die Smart Meter noch Steuerboxen angeschlossen, können über entsprechende Datenschnittstellen steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie beispielsweise eine Autoladeeinrichtung ein- und ausgeschaltet werden. Voraussetzung für eine tarifabhängige Steuerung ist die Einführung flexibler Stromtarife. Bei diesen Tarifen hat nicht nur die Stromnachfrage in den Nachtstunden, sondern auch das Stromangebot im Tagesablauf Einfluss auf den aktuellen Stromtarif. Hierzu sind Angaben zu den weiteren Preiskomponenten erforderlich, die den Arbeitspreis bestimmen, beispielsweise der Börsenpreis und weitere verbrauchs- oder angebotsabhängige (von der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien abhängige) Preisbestandteile.
Masterplan Ladeinfrastruktur
Die Bundesregierung formuliert in ihrem Masterplan Ladeinfrastruktur (PDF) Ziele und Maßnahmen für den Ladeinfrastrukturaufbau bis 2030 und betont, dass im Mittelpunkt der Umsetzung der formulierten Maßnahmen die Verbraucherinnen und Verbraucher stehen. Nur bei entsprechender Akzeptanz der Nutzer werde die Elektromobilität ein Erfolg. Die Länder Baden-Württemberg und Berlin haben gemeinsam auf der Verbraucherschutzministerkonferenz die vom Bund skizzierten strategischen Maßnahmen aufgegriffen und die Anforderungen präzisiert, damit bei der Einrichtung von einer Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte bis 2030 die Verbraucherbedürfnisse und die Nutzerfreundlichkeit im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört auch die flächendeckende Mindestversorgung mit Ladesäulen im ländlichen Raum und das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher durch bahnhofs- bzw. haltestellennahe Ladesäulen zum Umsteigen in öffentliche Verkehrsmittel zu motivieren.