Das Land unterstützt die Kommunen mit Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Unfallschwerpunkte sollen beseitigt, Brücken saniert und modernisiert werden. Außerdem wird die Stärkung der biologischen Vielfalt durch die Wiedervernetzung von Lebensräumen zum ersten Mal als eigenständiger Bereich gefördert.
„Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Sinne einer leistungsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität sind dringend erforderlich. Der hohe Förderbedarf für kommunale Verkehrsprojekte ist offenkundig. Kommunale Verkehrsprojekte – gerade auch im ländlichen Raum – müssen auch in Zukunft realisierbar und für die Kommunen zu stemmen sein“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Zahlreiche Projekte für die kommunale Infrastruktur
„Die Förderung der kommunalen Infrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) leistet einen großen Beitrag zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der damit einhergehenden Vermeidung von staubedingten Emissionen durch intelligente Verkehrsleit- und Verkehrsinformationssysteme. Es wird die Verkehrssicherheit durch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten sowie Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen erhöht. Die Kommunen werden unterstützt, um Brücken zu sanieren und zu modernisieren. Dank der Novellierung des LGVFG können zudem lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten sowie Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen gefördert werden“, führte der Verkehrsminister weiter aus.
„Die Corona-Pandemie droht zeitverzögert auch die Bauwirtschaft zu erfassen. Die Kommunen sind ein wichtiger Auftraggeber der Bauwirtschaft, da sie rund 50 Prozent der staatlichen Bauinvestitionen tragen. Daher sind Investitionen in den kommunalen Straßenbau gerade in dieser Situation wichtig, um einen krisenhaften Abschwung in diesem wichtigen Kernbereich der Wirtschaft entgegenzuwirken“, sagte der Minister.
Das Programm 2020 bis 2024
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Novellierung des LGVFG in Kraft getreten. Danach können Kommunen im Bereich Kommunaler Straßenbau nun auch zu neuen Förderbereichen wie beispielsweise Brückenmodernisierung, lebendigen und sicheren Ortsmitten, Radschnellverbindungen, verkehrsbezogenen Maßnahmen der Luftreinhaltung sowie Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen Anträge auf Programmaufnahme stellen.
In das Programm 2020 nach dem LGVFG zur Förderung des kommunalen Straßenbaus werden im Jahr 2020 insgesamt 43 neue Projekte mit einem Fördervolumen von rund 73 Millionen Euro aufgenommen. Das Programm umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren – 2020 bis 2024. Durch die neuen Projekte werden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von über 140 Millionen Euro angestoßen. Das Gesamtprogramm wächst auf fast 400 Vorhaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Bezuschusst werden die bereits im Bau befindlichen, bewilligten und zur Bewilligung freigegebenen Vorhaben der Kommunen.
128 Millionen Euro pro Jahr für den kommunalen Straßenbau
Insgesamt stehen für den kommunalen Straßenbau einschließlich verkehrsbezogener Maßnahmen der Luftreinhaltung und die Ertüchtigung und den Ersatzneubau von Brückenbauwerken jährlich 128 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 40 Prozent des Gesamtfördervolumens nach dem LGVFG in Höhe von 320 Millionen Euro. Im Jahr 2020 können noch weitere Förderprojekte aufgenommen werden. Die Förderrichtlinien bieten hier auch die Möglichkeit der unterjährigen Programmaufnahme.
Die Zuwendung nach dem LGVFG beträgt grundsätzlich maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Mit 75 Prozent werden im Bereich des kommunalen Straßenbaus Maßnahmen zur Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen (Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen), Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sowie Vorhaben mit einem besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen gefördert. Mit der neuen Förderrichtlinie können nun auch Planungskosten mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten bezuschusst werden. Durch die Kombination der LGVFG-Förderung mit Förderprogrammen des Bundes oder anderer Fördergeber sind – etwa bei Radschnellverbindungen – Förderquoten von bis zu 90 Prozent möglich.
Neue Fördertatbestände
Insbesondere die Förderung der Brückenbauwerke ermöglicht Kommunen, ihren Investitionsrückstand in diesem sicherheits- und verkehrssensiblen Bereich abzubauen. Viele Brücken in kommunaler Baulast sind in einem maroden Zustand. Steigende Anforderungen an Brückenbauwerke erhöhen die Investitionskosten. Das Land fördert Maßnahmen zur Modernisierung von Brückenbauwerken an Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen in Baulast der Landkreise oder Gemeinden. Für die Brückeninfrastruktur sollen in der Regel 25 Millionen Euro jährlich verwendet werden.
Die Wiedervernetzung von Lebensräumen wird erstmals als eigenständiger Bereich gefördert. Durch Verkehrswege getrennte Lebensräume sollen durch den Bau von Amphibienschutzanlagen oder Grünbrücken wieder verbunden werden. Ziel ist, dass auch an kommunalen Straßen, Rad- und Schienenwegen verstärkt Querungshilfen für Tiere gebaut werden. Der neue Fördertatbestand soll insbesondere zur Umsetzung des Landeskonzeptes Wiedervernetzung beitragen. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt daher auf dem Bau von Schutzanlagen an den Amphibienwanderstrecken an kommunalen Straßen. „Tragen Sie zur Stärkung der biologischen Vielfalt bei, indem Sie regen Gebrauch von den neuen Fördermöglichkeiten machen“, so der Aufruf von Verkehrsminister Winfried Hermann an die Kommunen.
Förderfähig sind Anpassungen der Verkehrsinfrastruktur, die einen Beitrag zur Gestaltung einer lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitte leisten. Darunter fallen beispielsweise der Umbau und Rückbau von innerörtlichen Straßen sowie verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Rad- und Fußverkehr, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum. Die Reduzierung der Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe werden ebenfalls berücksichtigt. Die Veränderungen sind nur mit einem Verkehrsbezug aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes förderfähig.
Auf Radschnellverbindungen (RSV) können Radfahrerinnen und Radfahrern längere Strecken zügig und sicher zurücklegen. RSV in kommunaler Baulast können nach dem LGVFG gefördert werden. Es ist vorgesehen, zehn Millionen Euro pro Jahr für Förderung der RSV bereit zu stellen: Sechs Millionen Euro aus dem Bereich Umweltverbund und vier Millionen aus dem Bereich kommunaler Straßenbau.
Programmaufnahme und Bewilligungen 2020
Nummer: | Bezeichnung des Vorhabens: | Träger des Vorhabens: | Gesamtkosten in Tausend Euro: | Zuwendungen in Tausend Euro: |
1 | Neubau der Querspange Böblingen/Sindelfingen* | Stadt Böblingen | 20.262 | 12.157 |
2 | Umgestaltung der ehemaligen Bundesstraße B 14* | Stadt Winnenden | 9.791 | 5.229 |
3 | Umbau der Einmündung Heidenheimer Straße (Landesstraße L 1084/Kreisstraße K 3332) und Ebnater Straße (Landesstraße L 1084) in Aalen-Unterkochen zum Kreisverkehr* | Stadt Aalen | 1.885 | 1.080 |
4 | Bau des Kreisverkehrs Seeblickweg/Benzenäckerstraße in Stuttgart-Neugereut* | Landeshauptstadt Stuttgart | 1.423 | 712 |
5 | Kreisverkehr Wilhelmstraße (Kreisstraße K 3313)/Kellerbergstaße/Stuttgarter Straße* | Stadt Lorch | 1.860 | 1.069 |
6 | Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Kreisstraße K 1907/Welzheimer Straße mit Gehwegausbau* | Gemeinde Weissach im Tal | 2.640 | 1.112 |
7 | Ausbau der Kreisstraße K 2342 Kreisgrenze, Waldbach mit Neubau eines Radweges* | Landratsamt Hohenlohekreis | 2.954 | 1.772 |
8 | Kreisstraße K 1057/Herdweg/Panzerkaserne, weiterer Ausbau der Kreuzungsbereiche* | Landkreis Böblingen | 2.876 | 886 |
9 | Umbau der Einmündung Kreisstraße K 2139/Landesstraße L1088 bei Oedheim zu einem Kreisverkehr* | Landkreis Heilbronn | 1.465 | 799 |
10 | Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach, Bauabschnitt eins* | Stadtverwaltung Heilbronn | 24.112 | 12.175 |
11 | Ertüchtigung der Jagstkanalbrücke und Jagstbrücke im Zuge der Kreisstraße K 2321 in Schöntal-Berlichingen* | Landratsamt Hohenlohekreis | 1.265 | 759 |
12 | Einfacher Ausbau der Kreisstraße K 1914 zwischen Baach und Bürg in Winnenden* | Landkreis Rems-Murr-Kreis | 4.029 | 2.272 |
13 | Ausbau der Kreisstraße K 1077 zwischen Gärtringen und Ehningen* | Landkreis Böblingen | 2.300 | 1.362 |
14 | Ersatzneubau der Filsbrücke Bahnhofstraße in Bad Überkingen* | Gemeinde Bad Überkingen | 1.205 | 460 |
15 | Ersatzneubau Heubrückle über den Windischenbach in Öhringen* | Stadt Öhringen | 145 | 87 |
16 | Kreisstraße K 2577: Erneuerung der Brücke über die Bahn bei Gottwollshausen, (BW 6824 606)* | Landkreis Schwäbisch Hall | 1.041 | 625 |
17 | Ertüchtigung der Vorbachbrücke Weikersheim (BW 6525 579)* | Landratsamt Main-TauberKreis | 402 | 241 |
18 | Ausbau des Weilerbachwegs in Schlat* | Gemeinde Schlat | 1.248 | 710 |
Gesamt: | 18 Maßnahmen * Bemerkung: Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit. | 80.903 | 43.506 |
Nummer: | Bezeichnung des Vorhabens: | Träger des Vorhabens: | Gesamtkosten in Tausend Euro: | Zuwendungen in Tausend Euro: |
1 | Kreisstraße 4776, KVP Tübinger Straße, Sulzer Straße, Heselwiesenstraße* | Landkreis Freudenstadt | 1.400 | 353 |
2 | Kreisstraße 4776, KVP Tübinger Straße-Sulzer Straße, Heselwiesenstraße* | Stadtverwaltung Dornstetten | 1.400 | 353 |
3 | Kreisstraße 4364, Landesstraße L343, Landesstraße L179 KVP Möttlingen** | Landkreis Calw | 1.010 | 165 |
4 | Ausbau der Kreisstraße 3969 zwischen Waldauerbach und Schloßau* | Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis | 1.208 | 725 |
5 | Umbau Knotenpunkt Grashofstraße/Rudolf-Plank-Straße in Ettlingen** | Ettlingen | 700 | 251 |
6 | Umgehungsstraße Wieblingen Landesstraße L637/Grenzhöfer Weg, Umbau zu einem Kreisverkehr** | Stadtverwaltung Heidelberg | 1.980 | 791 |
7 | Erneuerung der Eisenbahnüberführung und Aufweitung des Durchlasses an der Kirchgrundstraße in Kämpfelbach, Ortsteil Bilfingen* | Gemeinde Kämpfelbach | 2.223 | 460 |
8 | Wirtschaftsweg entlang der Bahnlinie/Beseitigung bahnübergang Haßmersheim* | Bürgermeisteramt Haßmersheim | 401 | 75 |
Gesamt: | Acht Maßnahmen * Bemerkung: Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit. **Bemerkung: Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz. | 10.322 | 3.172 |
Nummer: | Bezeichnung des Vorhabens: | Träger des Vorhabens: | Gesamtkosten in Tausend Euro: | Zuwendungen in Tausend Euro: |
1 | Kreisstraße K5342: Neubau eines Kreisverkehrsplatzes zwischen Kippenheim und Kippenheimweiler*** | Landkreis Ortenaukreis | 598 | 301 |
2 | Bundesstraße B 14/Bundesstraße B 27 KVP Rottweil, Salinenkreuzung* | Stadt Rottweil | 2.317 | 295 |
3 | Sicherung von Bahnübergängen im Gemeindegebiet der Stadt Zell am Harmersbach* | Stadt Zell am Harmersbach | 1.341 | 335 |
4 | Ausbau der Kreisstraße K 4979 mit gleichzeitigem Neubau eines Geh- und Radweges entlang dieser Kreisstraße und der Kreisstraße K 9861 zwischen Merdingen und Freiburg-Waltershofen* | Landratsamt BreisgauHochschwarzwald | 1.786 | 974 |
5 | Ausbau der Kreisstraße K 4979 zwischen Hochstetten und Gündlingen sowie Radweglückenschluss* | Landratsamt BreisgauHochschwarzwald | 1.870 | 1.020 |
6 | Kreisstraße K 5357: Neubau der Kreisstraße zwischen Fischerbach und Haslach im Kinzigtal mit Anlage eines gemeinsamen Geh- und Radweges | Landkreis Ortenaukreis | 9.581 | 5.721 |
7 | Ausbau der Kreisstraße K 4981 zwischen Biengen und Offnadingen** | Landratsamt BreisgauHochschwarzwald | 1.692 | 923 |
8 | Neubau der Kreisstraße K 5305 Ortsumfahrung Zusenhofen/Nußbach** | Landkreis Ortenaukreis | 14.966 | 8.916 |
9 | Ersatzneubau Brücke im Zuge der Kreisstraße K 5942 über die Donau bei Geisingen (BW 8017 628)* | Landkreis Tuttlingen | 4.875 | 2.020 |
Gesamt: | Neun Maßnahmen * Bemerkung: Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit. ** Bemerkung: Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit, Entlastung innerörtlicher Straßen. *** Bemerkung: Verbesserung der Verkehrssicherheit. | 39.026 | 20.506 |
Nummer: | Bezeichnung des Vorhabens: | Träger des Vorhabens: | Gesamtkosten in Tausend Euro: | Zuwendungen in Tausend Euro: |
1 | Umbau der Friedhofskreuzung Bundesstraße B 312 in Engstingen zum KVP* | Bürgermeisteramt Engstingen | 918 | 154 |
2 | Ausbau der Bahnhofstraße in Kißlegg durch die Gemeinde Kißlegg Bemerkung: Mit Verbesserungen des öffentlichen Nahverkehrs (Bushaltestelle, Park and Ride) und Gehwegen. | Gemeinde Kißlegg | 1.092 | 614 |
3 | landesstraße L 273/Kreisstraße K 7532 Umbau der Anschlussstelle Biberach* | Landratsamt Biberach | 1.109 | 275 |
4 | Anschluss Bleiche Bundesstraße B 28/Uracher Straße* | Bürgermeisteramt | 1.500 | 276 |
5 | Erneuerung der Geh- und Radwegbrücke über die Echaz zwischen Bäckragäßle und Dorfstraße, Wannweil Bemerkung: Ersatzneubau, Zustandsnote 4,0 | Gemeinde Wannweil | 250 | 102 |
6 | Kreisstraße K 6938,Oberndorf-Reusten, Ausbau und Verbesserung Radverkehr Bemerkung: Geringe Fahrbahnbreite von 5,20 bis 5,50 Meter | Landratsamt Tübingen | 4.401 | 2.640 |
7 | Erneuerung der Geh- und Radwegbrücke (BW 11) über die Argen beim Maxbauer Bemerkung: Ersatzneubau, Zustandsnote 4,0 | Stadt Isny im Allgäu | 268 | 140 |
8 | Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Kreisstraße K 8043 und der Landesstraße L 265 bei Kißlegg (Südspange) Bemerkung: Geringe Fahrbahnbreite von 4,50 m. DTV: ca. 1000 Kfz/24h | Gemeinde Kißlegg | 3.325 | 1.680 |
Gesamt: | Acht Maßnahmen * Bemerkung: Unfallhäufungstelle | 12.863 | 5.881 |