Baden-Württemberg hat einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, Flüchtlinge, die eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen haben, bei der Ausbildungsförderung nicht im Regen stehen zu lassen.
Baden-Württemberg brachte einen Antrag in den Bundesrat ein, der die Bundesregierung auffordert, Flüchtlinge, die eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen haben, bei der Ausbildungsförderung nicht im Regen stehen zu lassen. Momentan tut sich vor allem für Gestattete, aber auch zum Teil für Geduldete mit Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten eine Förderlücke auf.
Die für die Bundesländer unbefriedigende Situation resultiert aus einem nicht aufeinander abgestimmten Zusammenspiel von Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz und Sozialgesetzbuch. Demnach können Gestattete und Geduldete je nach persönlichen Voraussetzungen bei der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums in die Förderlücke tappen: Sie bekommen dann trotz eines Bedarfs keine Leistungen, um während der Ausbildung oder des Studiums abgesichert zu sein.
„Für mich werden an dieser Stelle die integrationspolitisch nicht tragbaren Konsequenzen besonders deutlich, die eine unsystematische Unterscheidung nach Aufenthaltsstatus mit sich bringt“, sagte Integrationsminister Manne Lucha im Plenum des Bundesrates.
Derzeitige Rechtslage verunsichert Betroffene und Betriebe
„Nach der derzeitigen Rechtslage kann es zu der absurden Situation kommen, dass sich ein ausbildungswilliger junger Mensch schlechter stellt, wenn er eine Ausbildung oder ein Studium aufnimmt als wenn er es sein lässt“, so Lucha. Das mache weder integrations- noch arbeitsmarkt- oder wirtschaftspolitisch Sinn.
„Im Gegenteil, es ist zutiefst kontraproduktiv. Wir hemmen damit die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums und den erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs, wir schaffen Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen und Betrieben – und wir lassen unseren Leistungsbehörden nur ausnahmsweise den Rückgriff auf Härtefallregelungen“, betonte der Minister.
Bundesregierung soll Förderlücke schließen
Lucha plädierte dafür, die gesetzlichen Regelungen nachzubessern und die Förderlücke zu schließen. Mehrfach hätten die Länder die Bundesregierung bereits aufgefordert, die leistungs- und förderrechtlichen Vorschriften so anzugleichen, dass Ausbildungs- oder Studienaufnahme nicht durch das Leistungsrecht verhindert und konterkariert würden.
„Wir wollen zugewanderte Menschen dazu motivieren, sich in unser Land zu integrieren“, sagte der Minister. Das könne nur gelingen, wenn der Staat Ausbildung fördere und Arbeitsmarkthürden abbaue, wenn die Gesellschaft einerseits Anstrengungen einfordere, aber andererseits auch ein Aufstiegsversprechen gebe. Vor allem auch vor dem Hintergrund einer sich in manchen Berufen, Branchen und Regionen auftuenden Fachkräftelücke. Lucha: „Gerade wir in Baden-Württemberg wissen aus unserer langen und erfolgreichen Migrationsgeschichte, dass Ausbildung und Arbeit der Integrationsmotor schlechthin ist.“