Das Land unterstützt Landkreise und Gemeinden im Rahmen der Tierheimförderung jährlich mit 500.000 Euro. Anträge auf Förderung werden durch die Tierheimbetreiberin oder den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni 2019.
„Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen. Leider ist dabei bei vielen Tierschutzvereinen das Geld knapp, während gleichzeitig in den Tierheimen bauliche Maßnahmen oder Sanierungen ausstehen. Wir stellen daher als Land jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die mit unserer Tierheimförderung den Kommunen beziehungsweise den Tierschutzvereinen im Land zugutekommen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Landkreis Biberach
Der Landkreis Biberach, der 2018 für den Tierschutzverein im Landkreis Biberach e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte, erhält 60.000 Euro. Das Tierheim nimmt jährlich 800 bis 1.000 Tiere auf, um diese weiter zu vermitteln. Im Laufe der Jahre ist ein umfangreicher Sanierungsbedarf entstanden, unter anderem müssen die Dachfenster und die Heizungsanlage ausgetauscht und das Flachdach repariert werden.
Landkreis Tübingen
Der Landkreis Tübingen, der 2018 für den Tierschutzverein Tübingen und Umgebung e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte, erhält 21.525 Euro. Das Tierheim Tübingen ist für den gesamten Landkreis Tübingen sowie für die Stadt Rottenburg am Neckar zuständig. Geplant ist die Sanierung des Hundehauses.
Stadt Ulm
Die Stadt Ulm, die 2018 für das Tierheim und den Tierschutzbund Ulm/Neu-Ulm und Umgebung e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte, erhält 150.000 Euro. Das Tierheim nimmt Fundtiere der Städte Ulm/Neu-Ulm und des Alb-Donau-Kreises auf. Geplant ist der Neubau eines Hundehauses.
Zollernalbkreis
Der Zollernalbkreis, der 2018 für den Tierschutzverein Zollernalbkreis e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte, erhält 27.00 Euro. Der Verein betreibt im Tailfinger Schalkental ein eigenes Tierheim, welches für den gesamten Zollernalbkreis zuständig ist. Die Förderung wurde beantragt für die Verlegung von Heizungsleitungen und die Erstellung neuer, ausbruchssicherer Zaunanlagen an den Hundeausläufen.
Weitere Informationen
Das Land stellt 500.000 Euro jährlich für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
Anträge auf Förderung werden durch die Tierheimbetreiberin oder den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni 2019. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierheimförderung