Das Land hat im Jahr 2020 fast 80 Schulbauprojekte an öffentlichen Schulen mit 100 Millionen Euro unterstützt. Dazu kommen knapp 15 Millionen Euro für 31 Bauprojekte von Ganztagsschulen.
„Damit Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler zeitgemäß lehren und lernen können, brauchen sie ein modernes und zeitgemäßes Lehr- und Lernumfeld. Dies fördern wir durch zielgerichtete und zukunftsorientierte Programme – insbesondere für Baumaßnahmen, die Ganztagsangeboten zugutekommen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Daher unterstützt das Land im Jahr 2020 aus dem Schulbauförderungsprogramm 78 Schulhausprojekte an öffentlichen Schulen mit einer Summe von 100 Millionen Euro. Dazu kommen knapp 15 Millionen Euro für 31 Bauprojekte von Ganztagsschulen.
Zielgerichtete und zukunftsorientierte Programme
Die Fördermittel der beiden Programme hat das Land basierend auf der Schülerzahl sowie auf dem Anteil der vorliegenden Förderanträge auf die vier Regierungspräsidien verteilt. Die Auswahl der jetzt geförderten Baumaßnahmen erfolgte unter Mitwirkung eines Beirates aus Vertretern der Kommunalen Landesverbände.
Gefördert werden können schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten mit einem entsprechenden langfristigen Bedarf: Zum Beispiel in Folge gestiegener Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen. „Es gibt nicht die eine perfekte dauerhafte Lernumgebung: Denn die Anforderungen an die Schulgebäude verändern sich stetig, wodurch wir auch einen stetigen Förderbedarf haben. Diesem begegnen wir nun mit den beiden Förderprogrammen – und sorgen damit auch dafür, dass sich die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler in ihren Schulen wohlfühlen“, ergänzt Eisenmann.
Baumaßnahmen für ganztägige Angebote an Schulen
Im Ganztagsbauförderungsprogramm 2020 erhalten die Schulträger für 31 Baumaßnahmen für ganztägige Angebote an Schulen Zuwendungen in Höhe von fast 15 Millionen Euro. Voraussetzung für die Genehmigung ist ein Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen in der Woche mit täglich mindestens sieben Zeitstunden. An allen Tagen mit Ganztagsbetrieb muss es ein vom Schulträger beaufsichtigtes Mittagessen geben. Die Betreuungsangebote müssen unter Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisiert werden, und die Schule muss über ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Förderfähig sind die zusätzlich erforderlichen Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, und Freizeitbereich.
Förderung von Schulsanierungen
Neben den beiden Förderprogrammen Schulbaumaßnahmen und Baumaßnahmen für ganztägige Angebote hat die Landesregierung in diesem Jahr auch die Förderung der Sanierung von Schulhäusern in den Blick genommen. So haben das Kultus- und Finanzministerium Ende August 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2020 die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau) weiterentwickelt, mit dem Ziel, die Schulträger bei der Sanierung von Schulen dauerhaft zu unterstützen. Im Zuge der Weiterentwicklung wurde die Schulbauförderung und die Förderung von Schulsanierungen in einer Verwaltungsvorschrift zusammengeführt.
Für die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift stehen aus dem Doppelhaushalt 2020/2021 pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulbaumaßnahmen und 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulsanierungen zur Verfügung. Somit stehen insgesamt 400 Millionen Euro für beide Jahre bereit. Über die Anträge zur Förderung von Schulsanierungen im Jahr 2020 wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, voraussichtlich im ersten Quartal 2021.
Schulbauförderungsprogramm 2020
Regierungsbezirk | Anzahl der berücksichtigten Anträge | Höhe der Zuwendung (in Mio. Euro) |
Stuttgart | 27 | 42 |
Karlsruhe | 17 | 17,7 |
Freiburg | 19 | 21 |
Tübingen | 15 | 19,3 |
Baden-Württemberg | 78 | 100 |
Kultusministerium: Detaillisten zum Schulbauförderungsprogramm 2020 (PDF)
Förderprogramm für Baumaßnahmen für ganztägige Angebote an Schulen 2020
Regierungsbezirk | Anzahl der berücksichtigten Anträge | Höhe der Zuwendung (in Mio. Euro) |
Stuttgart | 24 | 10,887 |
Karlsruhe | 2 | 0,455 |
Freiburg | 3 | 2,716 |
Tübingen | 2 | 0,894 |
Baden-Württemberg | 31 | 14,952 |