Mit dem Busförderprogramm unterstützt das Land auch 2019 die Anschaffung moderner emissionsarmer Linienbusse und Bürgerbusse zur Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum mit 15 Millionen Euro.
Das Ministerium für Verkehr hat die neue Busförderrichtlinie für 2019 veröffentlicht. Wie auch in den Vorjahren wird damit die Anschaffung moderner emissionsarmer Linienbusse und Bürgerbusse zur Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum unterstützt. „Wir brauchen einen zukunftsfähigen ÖPNV. Ihm kommt eine wichtige Vorreiterrolle zu und gerade mit emissionsarmen Busflotten kann die Luftqualität in Umweltzonen, aber auch in ganz Baden-Württemberg, weiter verbessert werden,“ betonte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Baden-Württemberg fördert Linien- und Bürgerbusse
Neben der Förderung von Linienbussen unterstützt das Land auch wieder die Beschaffung von Bürgerbussen. Bürgerbusverkehre leisten einen wichtigen Beitrag zur Mobilität vor allem in ländlichen Regionen und ergänzen dort den bestehenden öffentlichen Personennahverkehr. Minister Hermann erläuterte: „Die positiven Erfahrungen haben uns gezeigt, dass Bürgerbusverkehre für viele Menschen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen und dies nur mit der gezielten Unterstützung und dem großen ehrenamtlichen Engagement von Bürgerinnen und Bürgern weiterhin möglich ist.“
Ziele des Landes sind die Luftreinhaltung in Umweltzonen zu verbessern und den Umweltstandard im Linienverkehr durch den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Antriebstechnologie und die Förderung emissionsärmerer Busse weiter zu optimieren.
Darüber hinaus soll die Ausweitung des ÖPNV-Angebots durch die Förderung von Fahrzeugen für neue Linien und Taktverkürzungen unterstützt werden. Förderanträge für Linienbusse sind vom Antragsteller einem konkreten Förderziel des Landes zuzuordnen. Die Erneuerung des Fahrzeugbestands in Umweltzonen wird privilegiert gefördert.
Die Mittelzuteilung erfolgt über mehreren Verteilrunden und in der Reihenfolge der Förderziele des Landes, mit Hilfe eines stufigen Verfahrens. Damit wird eine bedarfsgerechte Förderung gewährleistet und sichergestellt, dass eine Vielzahl an Unternehmen gefördert werden kann. Förderanträge für Bürgerbusse werden im Rahmen eines vereinfachten Verfahren abgewickelt.
Die Förderantragstellung für Linienbusse und Bürgerbusse ist vom 01.10.2018 bis zum 31.10.2018 bei der L-Bank möglich. Eine vorherige Anmeldung zum Programm ist nicht mehr notwendig. Der dafür erforderliche Antragsvordruck kann auf der Internetseite der L-Bank heruntergeladen werden.
Insbesondere zum Thema „Bürgerbusse“ können Rat und Hilfe beim Kompetenzzentrum „Innovative Angebotsformen im ÖPNV“ der NVBW in Anspruch genommen werden.
Richtlinie Busförderung 2019 (PDF)
Anlage 1 - Technische Richtlinie (PDF)
L-Bank: Anlage 2 – Antragsformular
Linien- und Bürgerbusförderung: Häufig gestellte Fragen (PDF)
Flyer: Bürgerbusförderung (PDF)
Flyer: Linienbusförderung (PDF)
Ministerium für Verkehr: Praxisleitfaden „BürgerBusse in Fahrt bringen“
Ministerium für Verkehr: Ökologische Busförderung