Der stationäre Einzelhandel steht durch den Onlinehandel und die Corona-Pandemie stark unter Druck. Das Wirtschaftsministerium fördert daher regionale Innenstadtberater zur Stärkung des Einzelhandels und der Innenstädte.
Das Wirtschaftsministerium fördert im Rahmen des Dialogprojekts „Handel 2030“ regionale Innenstadtberater in allen zwölf Regionen Baden-Württembergs. „Der stationäre Einzelhandel steht durch den Onlinehandel und die Corona-Pandemie stark unter Druck. Es ist mir ein großes Anliegen, dass gerade die kleinen und mittleren stationären Einzelhändler in den Innenstädten auch im nächsten Jahr noch auf dem Markt sind und unsere Innenstädte weiter lebenswert und attraktiv bleiben. Denn vitale Innenstädte und ein attraktiver stationärer Einzelhandel bedingen sich gegenseitig“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut.
Der strukturelle Wandel im Einzelhandel und der wachsende Onlinehandel habe schon seit langem vielerorts zu Frequenzverlusten, Umsatzrückgängen und Leerständen geführt, so die Ministerin. „Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklungen wie unter einem Brennglas beschleunigt. Ohne Gegenmaßnahmen müssen wir mit vermehrten Insolvenzen in den kommenden Monaten und Jahren rechnen. Deshalb müssen wir den Einzelhandel dabei unterstützen, innovative Konzepte und vernetzte Ansätze zu entwickeln und umzusetzen. Die Innenstadtberater sind dabei ein wichtiger erster Schritt.“
Aufgabe der Innenstadtberater
Die Innenstadtberater sollen in Kommunen mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern in Abstimmung mit oder auf Wunsch der vor Ort Verantwortlichen tätig werden. Sie sollen bei regionalen Trägern, wie beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handelsverbänden, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Regionalverbänden oder Beratungsunternehmen mit ausgewiesener Einzelhandelsexpertise beschäftigt und jeweils für eine Region des Landes zuständig sein.
Aufgabe der Innenstadtberater ist es, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort auf Basis von Standortanalysen – sogenannten „Innenstadt-Checks“ – Konzepte zur Stärkung der Innenstädte zu entwickeln und bei Bedarf auch bei der Umsetzung zu unterstützen. Förderanträge können bis zum 31. März 2021 beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden.
Dialogprojekt „Handel 2030“
„Handel 2030“ wurde gemeinsam mit dem Handelsverband Baden-Württemberg (HBW), dem Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammer-Tag, dem Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Süd (VMG), den kommunalen Spitzenverbänden, ver.di und dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV) ins Leben gerufen und durchgeführt. Ziel des Dialogprojekts ist es, die zentralen Zukunftsfragen der Branche zu erörtern und durch gezielte Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels auf Landesebene zu erhalten und zu stärken. In der ersten Phase wurden im Rahmen von sechs regionalen Workshops mit Experten der beteiligten Partner Handlungsempfehlungen und konkrete Maßnahmen erarbeitet. Dabei lag der Fokus auf den Themen Digitalisierung, Fachkräftesicherung und Qualifizierung, Zukunft der Innenstädte, Nahversorgung, rechtliche Rahmenbedingungen und Bau- und Raumordnungsrecht. Als erste Maßnahme setzt das Wirtschaftsministerium die Innenstadtberater ein.