In einer dritten Tranche fördert das Land mit rund 250.000 Euro sechs Kommunen bei der Modernisierung von Ländlichen Wegen. Das Ländliche Wegenetz ist nicht nur ein wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, sondern auch für Rad- und Wandertouren sowie Spaziergänge bestens geeignet.
„Nach kurzer Laufzeit der Fördervorschrift zur Modernisierung Ländlicher Wege kann bereits der 24. bewilligungsreife Antrag der Gemeinden gefördert werden. Deshalb wurde die Geltungsdauer der Vorschrift bis Ende 2021 verlängert. Dadurch erhöht sich die Planungssicherheit der Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltspläne“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der dritten Übergabetranche von Bewilligungsbescheiden aus dem Förderprogramm des Ministeriums zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes.
Förderung bis 2021
„Der Hilferuf vieler Gemeinden nach Unterstützung bei der Erhaltung ihrer ländlichen Wege hallt seit mehreren Jahren durch das Land. Teilweise wurden sicherlich die notwendigen Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt. Aber vielmals stammen die Wege aus Zeiten, in denen ein einem heutigen Standard genügender Ausbau noch nicht absehbar war“, so der Minister. Die Landesregierung konnte diesen Hilferuf aufnehmen und im Koalitionsvertrag die Förderung der Modernisierung Ländlicher Wege verankern. Daraufhin wurden bisher fünf Millionen Euro in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt. Weitere fünf Millionen Euro sollen im folgenden Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden. Die Mittel sollen in den Jahren 2018 bis 2021 zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen.
Ländliche Wege wichtig für Landwirtschaft und Rad- und Wandertouren
Das ländliche Wegenetz sei nicht nur ein wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, sondern durch seine multifunktionale Eigenschaft auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde für alle Einwohnerinnen und Einwohner bestens geeignet. „Das vorliegende Förderprogramm beinhaltet bei der Antragstellung durch die Gemeinden so wenig Bürokratie wie unbedingt notwendig. Allein die rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen“, betonte der Minister.
Die Spezialisten für den ländlichen Wegebau sind bei den unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern angesiedelt. Diese stehen den Gemeinden bei Bedarf beratend zur Seite. Sie leiten die Anträge an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als Bewilligungsstelle weiter. „Ich bin sicher, dass die Kommunen durch dieses Programm bei der Modernisierung Ihrer wichtigsten landwirtschaftlichen Wege entscheidend unterstützt werden“, sagte Hauk.
Rund 250.000 Euro an sechs Kommunen
Sechs Kommunen wurden mit insgesamt 249.042,84 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhielt, wird im Folgenden aufgelistet:
- Dischingen: 43.861,00 Euro
- Pfullingen: 67.588,24 Euro
- Kißlegg: 13.158,00 Euro
- Hornberg: 60.000,00 Euro
- Berglen: 37.915,60 Euro
- Buchen: 26.520,00 Euro
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnung