Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fördert Kunst- und Kulturprojekte zu Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts mit insgesamt einer Million Euro. Mit der Ausschreibung stärkt das Land die Zusammenarbeit von Kunst- und Kultureinrichtungen mit Partnern aus anderen gesellschaftlichen Bereichen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fördert Kunst- und Kulturprojekte zu Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts mit insgesamt einer Million Euro.
„Allein das Interesse in der ersten Runde des Programms mit mehr als 100 Anträgen wäre Anlass genug für eine Neuauflage. Vielmehr noch aber beeindruckt die Qualität und der Ideenreichtum der Projekte. Sie liefern durch künstlerische Ansätze wertvolle Impulse für und in die Gesellschaft, indem sie aktuelle Themen aufgreifen, dabei auch Bewährtes und Bekanntes in Frage stellen und vor allem neue Kooperationsformen erproben. So bringen sie Menschen unterschiedlicher Kulturen, Lebenswelten und Generationen zusammen. In diesen Begegnungen steckt ein großes Potenzial,“ sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Montag.
Über das Programm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Förderung von künstlerischen und kulturellen Projekten" unterstützt das Kunstministerium Projekte, die mit dialogorientierten und partizipativen Formaten arbeiten und forschen. Im Zentrum stehen neue Kooperationsformen auch jenseits der etablierten Kulturräume. Die Akteure der professionellen Kunst sollen dabei strategische Verbindungen und Allianzen mit der Amateurkunst, der freien Szene, den Hochschulen oder Akteuren in den Bereichen Soziales, Bildung (unter anderem Schulen), Religion, Sport, Wirtschaft oder Verwaltung eingehen.
Die Ausschreibung
Bewerbungen um Projektmittel sind bis zum 1. März 2019 möglich.
Antragsberechtigt sind professionelle Institutionen und Ensembles aus Kunst und Kultur, Kunst- und Musikhochschulen sowie die drei Akademien des Landes.
Die Antragssumme beträgt mindestens 50.000 Euro und maximal 200.000 Euro für eine Projektlaufzeit von bis zu zwei Jahren. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss mindestens einen Anteil von 20 Prozent Eigen- oder Drittmittel bei der Antragsstellung vorweisen.