Für neue und bestehende kommunale und interkommunale Gestaltungsbeiräte in den Städten und Gemeinden kann ab sofort wieder eine finanzielle Unterstützung bis Ende 2023 beim Land beantragt werden. Gestaltungsbeiräte können einen wichtigen Beitrag zu langfristig tragfähigen Lösungen im Hinblick auf die großen strukturellen Veränderungen in den Kommunen leisten.
Für neue, aber auch bestehende kommunale und interkommunale Gestaltungsbeiräte in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg kann ab sofort wieder eine finanzielle Unterstützung bis Ende 2023 beim Land beantragt werden. Dies gab Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut bekannt. „Gestaltungsbeiräte verbessern die Qualität von Planungsprozessen und leisten einen wesentlichen Beitrag zu guten Lösungen in der Stadt- und Gemeindeentwicklung. Es lohnt sich deshalb, bereits in einem frühen Stadium unabhängige Expertinnen und Experten in die Planungen einzubeziehen.“
Große Herausforderungen in Innenstädten und Ortskernen
Die Ministerin verwies zugleich auf die großen aktuellen Herausforderungen, vor allem in den Innenstädten und den Ortskernen: „Unsere Städte und Gemeinden stehen vor großen strukturellen Veränderungen in ihren Zentren. Dabei haben sich die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie noch verstärkt.“ So werde es nun auf einen stimmigen Nutzungsmix aus kulturellen und sozialen Einrichtungen sowie deutlich mehr Wohnangebote in den zentralen Lagen ankommen. Die notwendigen Transformationsprozesse erforderten eine aktive Begleitung durch die Kommunalverwaltungen und gerade jetzt eine bestmögliche Beratung. „Denn nur, was Qualität hat, hat auch Bestand. Daher wollen wir die Einrichtung kommunaler Gestaltungsbeiräte auch in den kommenden Jahren im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziell unterstützen“, so Hoffmeister-Kraut.
Aufbau, Weiterentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit werden gefördert
Interessierte Städte, Gemeinden oder interkommunale Träger, wie Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreise, können ihren Förderantrag bis spätestens 30. September 2021 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einreichen. Gefördert werden seit dem Jahr 2015 der Aufbau oder die Weiterentwicklung von Gestaltungsbeiräten sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit über die Tätigkeit von Gestaltungsbeiräten. Seitdem haben bereits 36 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg eine Förderung erhalten. Insgesamt wurden den Zuwendungsempfängern über 800.000 Euro an Landesmitteln zur Verfügung gestellt
Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher bau- und planungsverbundener Disziplinen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. Sie tragen Sorge dafür, dass alle Aspekte und Interessen des Planens und Bauens berücksichtigt und im Sinne einer guten Baukultur untereinander abgestimmt werden. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau: Förderung von Gestaltungsbeiräten