Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ist ein wichtiger Schwerpunkt der politischen Agenda der Landesregierung. Allein im Jahr 2019 investierte das Land insgesamt rund 18,6 Millionen Euro in den Bau von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Die Fördersumme stammt sowohl aus Landes- als auch aus sogenannten Ausgleichsabgabemitteln, die Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten entrichten, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen. Nachdem im Frühjahr bereits die ersten Landesmittel flossen, förderte die Landesregierung in einer zweiten Tranche in Höhe von rund 12,85 Millionen Euro Ende vergangenen Jahres nochmals 16 weitere Vorhaben, drei im Stadtkreis Stuttgart, drei im Landkreis Esslingen, sieben im Ostalbkreis, und jeweils ein Vorhaben im Enzkreis sowie den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha sagte: „Wir wollen Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg die gleiche selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglichen wie Menschen ohne Behinderungen. Dafür müssen wir ein bedarfsgerechtes Angebot von inklusivem Wohnen und Arbeiten schaffen. Die von uns geförderten Einrichtungen erleichtern es Menschen mit Behinderungen, besser an der Gesellschaft teilzuhaben und ihr Leben unabhängiger zu führen.“
In der ersten Tranche wurden sieben Projekte mit rund 2,18 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 3,57 Millionen Euro aus Ausgleichsabgaben in den Landkreisen Esslingen (ein Projekt), Göppingen (drei Projekte), Heidenheim (ein Projekt) sowie im Zollernalbkreis (zwei Projekte) bewilligt.
Sozialministerium: Übersicht des Investitionsförderprogramm für Behinderteneinrichtungen 2019 (PDF)