Steuern

Länderübergreifende Kooperation der Finanzverwaltungen

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Eine Seite für die Übermittlung der Steuererklärung über das ELSTER-Online-Portal ist auf einem Computermonitor geöffnet. (Foto: © dpa)

Künftig soll das Risiko eines Ausfalls der Druck- und Versandzentren der Finanzverwaltungen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz minimiert werden. Beide Behörden unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung und unterstützen sich fortan gegenseitig.

Im Druck- und Versandzentrum der baden-württembergischen Finanzverwaltung in Karlsruhe werden jährlich rund 27 Millionen Sendungen produziert und verschickt. Vom Zentrum in Koblenz gehen pro Jahr mehr als 11 Millionen Schreiben der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung in den Versand. Ungeplante Ausfälle können zum Beispiel zu Verzögerungen für die Bürgerinnen und Bürger führen.

Um diese zu vermeiden, sorgen die beiden Länder mit einer Kooperationsvereinbarung vor: Kommt es in einem Druck- und Versandzentrum zu unvorhersehbaren Ausfällen - etwa durch einen Brand - springt das jeweils andere Zentrum ein. Baden-Württembergs Finanzstaatssekretärin Gisela Splett und Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär im Ministerium der Finanzen von Rheinland-Pfalz, unterzeichneten heute die Vereinbarung im Landeszentrum für Datenverarbeitung in Karlsruhe.

Kooperation statt Doppelstrukturen

„Wir überlassen nichts dem Zufall, sondern sorgen für unvorhersehbare Situationen vor“, sagte Splett zu der länderübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik. „Das Druck- und Versandzentrum ist von zentraler Bedeutung für die Finanzverwaltung. Die Versendung von Schreiben ist oft mit Fristen und Terminen verbunden. Aus diesem Grund müssen Druck und Versand permanent sichergestellt werden. Ein zweites Druck- und Versandzentrum für ungeplante Ausfälle aufzubauen, wäre ein sehr hoher Aufwand und mit erheblichen Kosten verbunden. Wir gehen stattdessen den fortschrittlichen Weg einer länderübergreifenden Verwaltungskooperation mit Baden-Württemberg. Die gegenseitige Ausfallvorsorge ist damit optimal realisiert“, sagte Dr. Weinberg.

Der Unterzeichnung waren umfangreiche Tests vorausgegangen. Es wurde geprobt, wie die gegenseitige Übernahme der Leistungen kurzfristig und technisch zu gewährleisten ist. Durch die Durchführung regelmäßiger Notfalltests werden auch für die Zukunft die Leistungen sichergestellt.

In Rheinland-Pfalz ist die dem in Koblenz ansässigen Landesamt für Steuern untergliederte Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung für die Umsetzung der Kooperationsleistungen zuständig.

In Baden-Württemberg wird diese Aufgabe vom Landeszentrum für Datenverarbeitung, das der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zugeordnet ist, wahrgenommen.

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