Baden-Württemberg und Hessen begrüßen den Beschluss der Finanzministerkonferenz, gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorzugehen. Betreiber von Internetmarktplätzen sollen in Haftung genommen werden können, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Planung.
Die Finanzminister der Länder haben bei ihrer Sitzung heute in Berlin beschlossen, gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorzugehen. Betreiber von Internetmarktplätzen sollen in Haftung genommen werden können, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Gemeinsam mit dem Bund wollen die Länder im ersten Quartal 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten.
Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hatten das Thema vorangetrieben: „Steuerausfälle geschätzt im hohen dreistelligen Millionenbereich, Wettbewerbsnachteile für die ehrlichen Händler und das kriminelle Umgehen der Steuerpflicht: Es gibt mehr als genug triftige Gründe, warum wir gegen den um sich greifenden Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorgehen müssen. Der Beschluss der Länderfinanzminister ist deshalb wichtig. Dieselben Gründe sprechen aber auch für ein schnelles Vorgehen. Wir behalten uns daher weiterhin vor, mit einer Bundesratsinitiative unserer Länder aufs Tempo zu drücken. Dass eine schwierige Regierungsfindung in Berlin wichtige Schritte im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit verzögert, werden wir nicht hinnehmen. Heute sind wir aber gemeinsam einen großen Schritt vorangekommen. Unser Ziel, im ersten Quartal 2018 einen konkreten Gesetzentwurf folgen zu lassen, hält das Tempo hoch. Wir freuen uns, dass der Bund signalisiert hat, unser Anliegen zu unterstützen.“
Marktplatzbetreiber sollen bei fehlender Umsatzsteuer haften
Eine Arbeitsgruppe der Finanzressorts von Bund und Ländern hatte nach einem klaren Beschluss der Finanzminister bei ihrer Jahreskonferenz in Konstanz im Mai Vorschläge erarbeitet, wie der Steuerbetrug beim Internethandel bekämpft werden kann. Die Länderfinanzminister stimmten dem heute zu. „Damit sollen die Marktplatzbetreiber haften, wenn die Umsatzsteuer nicht abgeführt wird“, erklärte Sitzmann. Die Haftung würde greifen, wenn Marktplatzbetreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können. Sie wären auch dann in der Pflicht, wenn ein Finanzamt dem Marktplatzbetreiber mitteilt, dass der Händler seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt. „Betreiber könnten die Haftung abwenden, indem sie den Händler vom Marktplatz entfernen“, so Schäfer.
„Wir möchten aber noch weiter gehen“, kündigten Schäfer und Sitzmann an. „Die Umsatzsteuer muss so einfach funktionieren wie der Internethandel. Wir können uns deshalb eine Art Quellensteuer bei den Marktplatzbetreibern gut vorstellen. An einem Vorschlag dazu arbeiten wir in den kommenden Monaten. Auch das haben wir heute beschlossen.“ Das Geld der Kunden ginge vom Marktplatzbetreiber netto an den Verkäufer, die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt.
Händler kassieren Umsatzsteuer selbst mit ein
Insbesondere in der Volksrepublik China und in Hongkong sitzen Unternehmen, die Waren in die EU einführen und sie dort bei sogenannten Fulfillment-Dienstleister zwischenlagern. Kunden bestellen online bei diesen virtuellen Marktplätzen, die aus ihren Lagern die Ware liefern und auch gleich den Preis abbuchen. Dass ein Produkt aus dem Ausland kommt, ist für viele Kunden kaum ersichtlich. Weil die Händler aus dem Ausland nicht steuerlich registriert sind, lassen sie die Finanzverwaltung links liegen und kassieren die Umsatzsteuer selbst mit ein.
Es sind vor allem günstige Massenprodukte, bei denen der Wettbewerb massiv eingeschränkt ist. Druckerpatronen etwa, USB-Sticks oder Lichterketten. Es kommt vor, dass asiatische Händler auf den einschlägigen Marktplätzen ein vermeintlich gleiches Produkt um ein Drittel billiger anbieten als hiesige Händler. Tatsächlich wurden die Artikel oftmals munter nachgebaut - ungeachtet der Lizenz- oder Patentrechte. Zurücknehmen wird ein solcher Händler das Produkt nicht. Das deutsche Unternehmen muss das. Ebenso wie die Umsatzsteuer abführen.
Oft kommt noch Betrug beim Zoll dazu: Bei der Einfuhr der Ware in die EU wer-den Einfuhrumsatzsteuer und Zoll hinterzogen. Festgestellt wird das häufig erst bei einer späteren Zollprüfung. Dann ist es zu spät; die Ware ist weiterverkauft und der Händler hat noch einen zusätzlichen Gewinn eingestrichen. Hier ist der Bund mit seiner schlagkräftigen Zollverwaltung gefragt. Es wäre viel geholfen, wenn die Einfuhrfälle ausreichend überprüft würden.