In einem gemeinsamen Schreiben fordern Baden-Württemberg und acht weitere Bundesländer eine Aufhebung oder umfassende Überarbeitung des aktuell gültigen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Das aktuelle Gesetz erfülle nicht den Anspruch für mehr Transparenz, Verbraucherschutz und Tierwohl.
„Ich sehe nach wie vor gravierende Schwachstellen und Regelungslücken in der aktuellen Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Vor allem massive Vollzugshindernisse, insbesondere in der Überwachung, stärken nicht wie gefordert das Verbrauchervertrauen, sondern können sogar gegenteilig wirken. Ebenso fehlt eine Verzahnung mit privatwirtschaftlichen Initiativen sowie eine gesicherte Finanzierung. Daher habe ich mich gemeinsam mit Ministerkolleginnen und -kollegen der Länder nochmals an den Bundesminister gewandt. Wir haben dabei die dringende Bitte formuliert, eine umfassende Überarbeitung des geltenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes unter intensiver Einbeziehung der Länder vorzunehmen. Am besten wäre jedoch mit Blick auf bereits wirtschaftsgetragene Modelle und im Interesse des Bürokratieabbaus eine Aufhebung des aktuellen Gesetzes. Wir sind bereit, gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Überarbeitung des Gesetzes unter intensiver Einbeziehung der Länder gefordert
Minister Peter Hauk, zugleich Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts der Länder, setzt sich gemeinsam mit den Agrarministerinnen und -ministern aus Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nun eindringlich für eine umfassende Überarbeitung des geltenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes unter intensiver Einbeziehung der Länder ein. Dabei seien vor allem die im Gesetz enthaltenen Übergangsregelungen dringend anzupassen. Insbesondere sollte die Einführung der Meldepflicht für tierhaltende Betriebe nach Artikel 40 Absatz 1 TierHaltKennzG um mindestens ein Jahr hinausgeschoben und nicht vor August 2025 vorgesehen werden. „Eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung kann einen Beitrag für mehr Transparenz, Verbraucherschutz und Tierwohl leisten. Diesen Anspruch erfüllt das aktuelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht“, betonte Minister Hauk.
Auf der Agrarministerkonferenz in Erfurt im März 2024 hatten sich Bund und Länder zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ausgetauscht. Die Länder mussten einmal mehr feststellen, dass das Vorgehen des Bundes nach wie vor unbefriedigend ist. In den intensiv geführten Diskussionen ist wiederholt deutlich geworden, dass sich die Umsetzung des Gesetzes durch die Länder sehr schwierig gestaltet. „Dies hätte vermieden werden können, wenn das Gesetz nicht in kürzester Zeit und ohne hinreichende Würdigung der Bedenken der Länder in Kraft gesetzt worden wäre“, betonte Minister Hauk.