In Baden-Württemberg werden für Flüchtlinge und Asylbewerber ab Mai Rechtskundeseminare angeboten. Das Ministerium der Justiz und für Europa und der Volkshochschulverband Baden-Württemberg haben eine entsprechende Kooperationsvereinbarung geschlossen.
In Baden-Württemberg wird ab Mai Flüchtlingen Rechtsstaatsunterricht angeboten. Das Projekt „Richtig. Ankommen. Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge.“ wird durch das Ministerium der Justiz und für Europa geleitet und finanziert. Es geht auf eine Initiative des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. zurück. Im Rahmen dieses Projekts engagieren sich zahlreiche Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes auf freiwilliger Basis als Dozentinnen und Dozenten.
Am Mittwoch, den 26. April, haben der Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf und der Verbandsdirektor des Volkshochschulverbands Baden-Württemberg, Dr. Hermann Huba, eine Kooperationsvereinbarung über die Rechtskundeseminare für Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Baden-Württemberg von den Gemeinden untergebracht werden, unterzeichnet.
Der Justiz ein Gesicht geben
Minister Wolf sagte: „Wir verlangen, dass unsere Rechtsordnung eingehalten und unsere Werte respektiert werden. Daher müssen wir diese auch vermitteln. Unser Ziel ist es, möglichst vielen Flüchtlingen und Asylbewerbern die Grundzüge der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie unser Rechts- und Wertesystem nahezubringen. Gleichzeitig geht es darum, der Justiz ein Gesicht zu geben und um Vertrauen in unseren Rechtsstaat und seine Institutionen zu werben.“
Wolf weiter: „Wir freuen uns sehr, dass der Volkshochschulverband uns bereits in einer sehr frühen Phase des Projekts seine Unterstützung zugesichert hat. Diese Unterstützung ist für die Umsetzung des Rechtskundeprogramms von großer Bedeutung. Die Volkshochschulen helfen uns, das Projekt in die Fläche zu tragen. Die Volkshochschulen im Land sind der wichtigste Träger für Integrationskurse. Sie verfügen daher über große Erfahrung beim Unterricht für Flüchtlinge. Diese Erfahrung hilft uns enorm.“
Verbandsdirektor Dr. Hermann Huba sagte: „Ausschlaggebend für gelingende Integration ist neben dem Erlernen der deutschen Sprache die Kenntnis der grundlegenden Werte, die in unserer pluralistischen Gesellschaft gelten und unsere Gesellschaft zusammen halten. Deshalb ist es so wichtig, den zu uns Kommenden Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu vermitteln. Selbst dann, wenn sie nicht für immer bleiben, sondern nur vorübergehend bei und mit uns leben. Denn nur so kann unnötigen Missverständnissen vorgebeugt werden. Und besonders gut ist es, wenn die Vermittlung dieser Werte direkt durch die Personen erfolgt, die unsere Ordnung auch alltäglich repräsentieren.“
Kooperation zwischen Volkshochschulen und Justizministerium
Der Rechtsstaatsunterricht in Baden-Württemberg soll sowohl Menschen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht sind, als auch Menschen in der vorläufigen sowie der Anschlussunterbringung angeboten werden. Er wird jeweils mit vier Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten abgehalten.
Im Bereich der vom Land organisierten Erstaufnahme von Flüchtlingen kümmern sich die Regierungspräsidien um die Zusammenstellung der Teilnehmergruppen und stellen in den Erstaufnahmeeinrichtungen geeignete Unterrichtsräume sowie Präsentationstechnik zur Verfügung.
Grundlage der Kooperation zwischen den Volkshochschulen und dem Ministerium der Justiz und für Europa im Bereich der vorläufigen und Anschlussunterbringung bei den Gemeinden wird die gestern geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Volkshochschulverband Baden-Württemberg sein. Die teilnehmenden Volkshochschulen werden insbesondere Unterrichtsräume nebst Technik und geeignete Dolmetscher zur Verfügung stellen. Sie bewerben das Programm vor Ort und stellen die Seminargruppen zusammen.
Als Dozenten und Dozentinnen wirken Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Landesdienst auf freiwilliger Basis mit. An jedem der 17 Landgerichte des Landes besteht ein Dozentenpool. Die im Dozentenpool angemeldeten Dozentinnen und Dozenten erteilen den Rechtsstaatsunterricht in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Volkshochschulen, die ihren Sitz im Bezirk des Landgerichts haben, an dem der Dozentenpool eingerichtet ist. Ziel dieses Konzepts ist es, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu ermöglichen.
Minister Wolf würdigte das Engagement der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte: „Bei uns haben sich inzwischen mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen gemeldet und ihre freiwillige Mitarbeit als Dozentinnen und Dozenten angeboten. Das ist herausragend und zeigt, wie engagiert und verantwortungsbewusst in der baden-württembergischen Justiz gearbeitet wird.“
Frühzeitige Erstorientierungshilfe
Der Rechtsstaatsunterricht im Programm „Richtig. Ankommen. Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge.“ findet in den Räumen der teilnehmenden Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge sowie der teilnehmenden Volkshochschulen statt.
Der Unterricht ist kein Bestandteil der Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Vielmehr ergänzt er diese Kurse im Sinne einer frühzeitigen Erstorientierungshilfe. Anders als beim Zugang zu den Integrationskursen des BAMF spielt daher auch die Bleibeperspektive der teilnehmenden Geflüchteten keine Rolle. Denn Zielsetzung ist es, grundsätzlich allen in Baden-Württemberg untergebrachten Geflüchteten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt das hiesige Werte- und Ordnungssystem zu vermitteln.