Verbraucherschutz

Klassiker zur Advents- und Weihnachtszeit werden kontrolliert

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Eine Laborantin untersucht Lebensmittel im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg kontrolliert derzeit wieder gezielt die begehrten Produkte zur Advents- und Weihnachtszeit. Adventskalender, Gewürze, Weihnachtsgebäck, Wildgerichte und mehr stehen im Fokus der Überprüfung.

„Damit die Gaumenfreuden zur Advents- und Weihnachtszeit ungetrübt bleiben, kontrolliert die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg derzeit wieder gezielt die begehrten Produkte zur Advents- und Weihnachtszeit. Unsere Expertinnen und Experten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart haben dabei nicht nur die Lebensmittel, sondern auch Lebensmittelkontaktmaterialien im Blick“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk.

Schokolade aus Adventskalendern kann bedenkenlos genascht werden

Was wäre die Vorweihnachtszeit ohne Adventskalender? Bei den meisten klassischen Kalendern kommt die Schokolade direkt oder indirekt mit dem verarbeiteten Karton in Berührung. Was aber, wenn durch die Verwendung von Recyclingpapier unerwünschte Stoffe dabei sind? Zu diesen gehören unter anderem Bisphenol A und einige seiner Ersatzstoffe, die teilweise immer noch für Thermo-Druckerpapier (zum Beispiel für Kassenbons) verwendet werden. Bisphenol A ist bekanntermaßen hormonell wirksam und daher gesundheitsschädlich. „Die Sachverständigen des CVUA Stuttgart können diesbezüglich Entwarnung geben. Schokolade aus Adventskalendern kann bedenkenlos vernascht werden“, so Minister Peter Hauk.

Das CVUA Stuttgart hat 15 Adventskalender untersucht; Bisphenol A, Bisphenol S und vier weitere Ersatzstoffe waren jeweils nicht nachweisbar. Sehr wahrscheinlich waren die Kalender ausschließlich aus Frischfaser-Material hergestellt – das ist zwar weniger nachhaltig, birgt aber auch weniger Risiken für die menschliche Gesundheit.

Weihnachtsgebäck auch dieses Jahr wieder unauffällig

Die Überprüfung auf etwaige gesundheitlich bedenkliche Inhaltstoffe steht auch im Mittelpunkt der Untersuchungen von Weihnachtsgebäck. Bei Zimtsternen wird besonders auf den von Natur aus in Zimt enthaltenen Aromastoff Cumarin geprüft, da er bei übermäßiger Aufnahme potenziell leberschädigend sein kann. Der sogenannte Cassia-Zimt kann dabei erhöhte Mengen an Cumarin aufweisen, während Ceylon-Zimt nur geringe Mengen enthält. „Industrielle Ware hat hier besser abgeschnitten als handwerklich hergestelltes Gebäck. Während mehr als zwei Drittel der industriell hergestellten Produkte keinerlei Cumarin enthielten, war dies nur in knapp einem Viertel der handwerklichen Produkte der Fall. Allerdings hielten auch die 16 untersuchten handwerklich hergestellten Gebäcke bis auf eine Ausnahme den Grenzwert der Europäischen Union (EU) ein“, erklärte Hauk.

Beim Backen von Zimtsternen und anderen weihnachtlichen Gebäcken wie zum Beispiel Spekulatius oder Lebkuchen kann auch der gesundheitlich bedenkliche Stoff Acrylamid entstehen. Von 66 untersuchten Proben überschritten aber nur eine Probe industriell hergestellte Spekulatius und zwei handwerklich hergestellte Lebkuchen die jeweiligen EU-Richtwerte. Alle anderen Proben lagen deutlich darunter. „Dies zeigt, dass die Hersteller mittlerweile die inzwischen gut erprobten Minimierungsmaßnahmen anwenden“, führt Minister Hauk aus.

Weihnachtliche Gewürze mit gutem Ergebnis

Damit ein leckeres Weihnachtsessen ohne Bedenken mit Gewürzen wie Oregano, Rosmarin oder Dill verfeinert werden kann, hat das CVUA Sigmaringen 31 solcher Gewürzproben auf die krebserregenden Schimmelpilzgifte Aflatoxine und Ochratoxin A untersucht.

Zwar wurden bei jeder vierten Probe Aflatoxine festgestellt, die Mengen lagen aber durchweg unter den EU-Grenzwerten. Ochratoxin A war ausnahmslos nicht nachweisbar.

Achtung bei Vanille-Pasten und -Extrakten

Vanille, eines der teuersten Gewürze überhaupt, ist aus der Weihnachtsbäckerei nicht wegzudenken. Zunehmend werden im Handel auch Pasten und Extrakte angeboten, die echte Vanille enthalten und dem Verbraucher den Umgang mit diesem edlen Gewürz erleichtern sollen. Die Untersuchungsergebnisse zeigten, dass ein Teelöffel der untersuchten Proben im Mittel gerade fünf Prozent der Aromawirkung einer Vanilleschote entsprach. Angaben wie „Ein Teelöffel entspricht der Aromawirkung einer ganzen Vanilleschote“ waren unzutreffend. Bereits herkömmliche Vanillezucker enthielten deutlich höhere Anteile an echter Vanille als Vanillepasten und -extrakte. Wer den etwas umständlicheren Umgang mit der klassischen Vanilleschote nicht scheut, ist damit wegen der höheren Aromawirkung besser bedient. Außerdem kann diese Variante – umgerechnet auf die Anteile an echter Vanille – sogar die preiswertere sein.

Bei Wild ist drin, was draufsteht

Wildgerichte wie Rehrücken oder Hirschgulasch sind ein Klassiker zu Weihnachten. Besonders Wild aus heimischer Jagd findet immer größeren Zuspruch. Wenn jedoch verwandte Wildarten zu deutlich unterschiedlichen Preisen gehandelt werden oder Wildarten nur begrenzt verfügbar sind, ist die Gefahr der Verfälschung groß. Daher wurde wieder gezielt die Richtigkeit der deklarierten Art geprüft. Das CVUA Freiburg hat unter anderem fertig zubereitete Wildgerichte untersucht, sei es aus dem gastronomischen Angebot oder aus dem Handel. „Unsere verstärkten Kontrollen der letzten Jahre tragen auch hier ihre Früchte, denn bei dem überwiegenden Anteil untersuchter Proben stimmten Deklaration und Inhalt überein“, betonte Hauk.

Lediglich bei drei von 27 der bisher abgeschlossenen Proben waren Abweichungen in geringem Umfang festzustellen. So waren bei zwei Proben von Wildschweingulasch auch geringe Anteile an herkömmlichem Schweinefleisch nachweisbar.

Keine Süßungsmittel und Konservierungsstoffe in verarbeitetem Rotkohl

Rotkohl, eine beliebte Beilage zum Festtagsbraten, stand ebenfalls im Fokus der Untersuchungen. Erfreulich ist, dass sowohl im tiefgefrorenen Rotkohl als auch bei Rotkohlkonserven die Angaben im Zutatenverzeichnis über den Zusatz von Süßungsmitteln und Konservierungsstoffen stimmten und bei den 49 untersuchten Proben keine Süßungsmittel und Konservierungsstoffe zugesetzt wurden. „Auch dem Genuss dieser gesunden Gemüsebeilage steht von Seiten der Lebensmittelüberwachung somit nichts entgegen“, so der Minister abschließend.

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