Gute Nachricht für Verbraucher: Zum ersten Mal wurden im vergangenen Jahr bei den amtlichen Gentechnik-Untersuchungen in Lebensmitteln keine Spuren von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen gefunden und keine Kennzeichnungsverstöße festgestellt.
„Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg können sich weiter darauf verlassen, dass Lebensmittel umfangreich und risikoorientiert auf mögliche gentechnische Veränderungen untersucht werden. Bei den gezielten Stichprobenuntersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Freiburg wurden seit Beginn der Durchführung dieser Untersuchungen in Baden-Württemberg keine Spuren von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nachgewiesen. Zudem wurde erstmals auch keine Überschreitung des Kennzeichnungsgrenzwertes von 0,9 Prozent festgestellt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Veröffentlichung der Jahresbilanz 2018 des landeseigenen Speziallabors für gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln. Bestandteile aus zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen müssen auf dem Etikett eines Lebensmittels nicht gekennzeichnet werden, wenn sie weniger als 0,9 Prozent ausmachen, sofern sie „technisch unvermeidbar” sind oder „zufällig” auftreten.
Jahresbilanz 2018 des landeseigenen Speziallabors
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg hat 587 Lebensmittel aus solchen Lebensmittelgruppen, bei denen Gentechnik weltweit eine Rolle spielen kann, auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht, vor allem Soja-, Reis- und Maisprodukte, daneben unter anderem auch Papayas, Lachs und Pollen in Honig. Dabei wurden in insgesamt 33 Proben (5,6 Prozent) gentechnische Veränderungen nachgewiesen, wobei es sich überwiegend um sehr geringe Anteile unter 0,1 Prozent von zugelassenen gv-Pflanzen handelte. Die höchsten Anteile wurden in zwei Proben eines Maischips-Erzeugnisses mit 0,4 Prozent bzw. 0,3 Prozent gefunden. Der höchste GVO-Anteil eines Sojaprodukts betrug 0,2 Prozent. „Alle Befunde bewegten sich damit in einem unauffälligen Bereich. Unsere Kontrollen sind wirksam. Dennoch werden wir nicht nachlassen, diese wichtigen Untersuchungen auf gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln mit den jeweils aktuellsten Analysenmethoden weiter durchzuführen“, betonte Minister Hauk.
Gentechnik in Lebensmitteln
Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nur dann in Lebensmitteln enthalten sein, wenn sie ein Zulassungsverfahren mit Sicherheitsbewertung erfolgreich durchlaufen haben. Liegt der Anteil zugelassener, gentechnisch veränderter Organismen in einem Lebensmittel oder einer Zutat über 0,9 Prozent, muss eine entsprechende Kennzeichnung erfolgen. Bei einem Anteil bis zu 0,9 Prozent kann die Kennzeichnung nur dann entfallen, wenn die Ursache für diesen Anteil zufällig oder technisch unvermeidbar war. In Baden-Württemberg findet kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen statt.