Aufgrund eines aktuellen Zwischenfalls im Regierungsbezirk Stuttgart hat die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, klargestellt, dass es eine Straftat sei, eine Katze mit dem Luftgewehr zu erschießen und dies nicht toleriert werden könne.
„Aus Ärger Nachbars Katze mit dem Luftgewehr zu erschießen, ist eindeutig eine Straftat und kann nicht toleriert werden“, stellte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, klar. Ein aktueller Zwischenfall im Land im Regierungsbezirk Stuttgart zeige, dass es immer noch Menschen gebe, die die Grundregeln des Tierschutzrechts nicht respektieren. Die Landestierschutzbeauftragte kündigte an, in dem ihr aktuell vorliegenden Fall Strafanzeige gegen den mutmaßlichen Täter zu erstatten. Die Autopsie des getöteten Tieres hatte eine eindeutigen Zusammenhang zwischen den Schussverletzungen und dem Tod der Katze ergeben.
„Es gehört bereits seit Jahrzehnten zum gesellschaftlichen Konsens, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf“, betonte Jäger und unterstrich die Bedeutung dieses im Tierschutzgesetz verankerten Grundsatzes. „Selbstverständlich gilt dies nicht nur für Katzen“, so Jäger. Außerdem sei gerichtlich längst klargestellt, dass Verärgerung über ein Tier oder dessen Besitzerin oder Besitzer keinesfalls eine ausreichende Begründung dafür sei, einem Tier das Leben zu nehmen. „Ein vernünftiger Grund fehlt im Übrigen auch dann, wenn Tiere deshalb getötet werden, weil sie überzählig oder lästig sind,“ ergänzte die Landestierschutzbeauftragte und verwies damit auf weitere, leider nach wie vor gängige Tötungsdelikte bei Katzen. „Es ist glasklar verboten, Katzenwelpen zu ertränken oder zu erschlagen. Wer so etwas tut, handelt ebenfalls strafbar.“ Jäger betonte, dass heutzutage die Kastration der richtige Weg ist, um die Katzenvermehrung zu begrenzen.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landesbeauftragte für Tierschutz