Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ist nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann nicht nur ein Auftrag an die Bundesregierung, sondern auch an Länder und Kommunen, ambitionierter als bisher Klimaschutzpolitik zu machen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nach den Worten von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann nicht nur ein Auftrag an die Bundesregierung, sondern auch an Länder und Kommunen, ambitionierter als bisher Klimaschutzpolitik zu machen. Er sagte am Donnerstag: „Im Verkehrsbereich bedeutet das, die Verkehrswende engagierter umzusetzen. Das heißt: schneller zu klimafreundlichen Antrieben zu wechseln, das Angebot des Öffentlichen Verkehrs rasch ausbauen und Fuß- und Radverkehr massiv vorantreiben.“
Das Bundesverfassungsgericht hat heute auf eine Verfassungsbeschwerde von Fridays for Future hin das Bundesklimaschutzgesetz als mit Freiheitsgrundrechten unvereinbar eingestuft und die Bundesregierung bis Ende 2022 aufgegeben, das Klimaschutzgesetz bis 2030 zu überarbeiten. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch die angegriffenen Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten verletzt. Denn die Vorschriften würden hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschieben.