Verbraucherschutz

Kampf gegen Fake-Shops

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Frau am Computer. (Bild: Land Baden-Württemberg)

Die Vebraucherschutzministerkonferenz hat sich auf zahlreiche Maßnahmen zum digitalen und analogen Verbraucherschutz geeinigt. Unter anderem soll sogeannten Fake-Shops der Kampf angesagt werden.

„Wenn Verbraucherschutz und Strafverfolgungsseite eng zusammenarbeiten, können wir vielen Fake-Shops den Garaus machen. Flankierende präventive Maßnahmen, höhere Hürden für die Eröffnung eines Online-Shops und ein schnelles Reagieren bei Auffälligkeiten können Verbraucher vor finanziellen Schäden bewahren“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der 15. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Mainz.

Auf Initiative Baden-Württembergs habe die VSMK im vergangenen Jahr eine Projektgruppe unter Vorsitz des baden-württembergischen Verbraucherministeriums eingesetzt, die ihre Ergebnisse zur diesjährigen Konferenz in einem umfassenden Bericht vorgestellt hat. „Aus Sicht Baden-Württembergs liefert der Bericht der Projektgruppe viele gute Anknüpfungspunkte, die es jetzt von verschiedenen Seiten in Angriff zu nehmen gilt. Baden-Württemberg wird sich weiter in Berlin dafür stark machen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um schnell und entschlossen gegen Fake Shops vorzugehen“, sagte Hauk. Neben diesem Thema haben sich die Verbraucherschutzminister der Länder und des Bundes am Donnerstag, 23. und Freitag, 24. Mai mit weiteren aktuellen Fragestellungen und Herausforderungen aus dem digitalen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz auseinandergesetzt.

Leistung von Breitband- und Mobilfunkanschlüssen konkretisieren

„Viele Internetanbieter sichern ihren Kunden vertraglich schnelles Internet im Festnetz oder im Mobilfunk zu. Diese vertraglich zugesicherte maximale Leistung wird aber nur bei zwölf Prozent der Festnetzanschlüsse und nur bei 1,6 Prozent der Mobilfunkanschlüsse eingehalten beziehungsweise ansatzweise erreicht. Wir brauchen daher konkrete gesetzliche Regelungen, um diesen Missstand abzustellen. Diese Regelungen müssen es den Kunden ermöglichen, die vertraglich vereinbarte Leistung gegenüber dem Anbieter durchzusetzen oder im Fall von deutlichen Abweichungen den vereinbarten Preis entsprechend zu mindern. Wir haben auf der VSMK die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen“, erläuterte Minister Peter Hauk seine Initiative „Leistung von Breitband- und Mobilfunkanschlüssen konkretisieren und Abweichungen sanktionieren“ auf der Verbraucherschutzministerkonferenz. Sehr hilfreich seien in diesem Zusammenhang die Tools und Programme der Bundesnetzagentur zur Messung der tatsächlichen Breitbandgeschwindigkeit, die für iOS, Android und Windows verfügbar seien.

Breitbandmessung

Digitale Zertifizierung und mehr Transparenz bei Algorithmen

Die Zertifizierung digitaler Dienste und Anwendungen über eine datensparsame und datensichere Nutzung erleichtert Verbrauchern, sich für einen Anbieter zu entscheiden“, sagte Minister Peter Hauk. Bisher bestehende Label würden leider noch zu wenig von den Unternehmen genutzt. „Hier wollen wir ansetzen und Anreize für die Dienstanbieter und Unternehmen schaffen, sich freiwillig zertifizieren zu lassen. Die Kennzeichnung mit einem bestimmten Label kann Verbrauchern zum Beispiel bei der Wahl der geeigneten Online-Shopping-App helfen“, so Hauk.

„Beim Thema Algorithmen müssen wir dringend die Verbraucher fit machen. Deshalb begrüße ich, dass wir uns auch hierzu auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt haben, der unter anderem einen verbraucherfreundlichen und vor Diskriminierung schützenden Rechtsrahmen, mehr Transparenz und eine behördliche Aufsicht fordert. Neben gesetzlichen Regelungen müssen wir auch mehr Wissen an die Verbraucher herantragen. Deshalb wird Baden-Württemberg in diesem Jahr eine Kampagne zum Thema Algorithmen starten“, betonte Minister Hauk. Teil der Kampagne werde eine Webseite sein, auf der Verbraucher Infos zu Algorithmen sowie Erklärvideos von Experten abrufen könnten.

Gegen Lebensmittelverschwendung und für bessere Kennzeichnung eihaltiger Lebensmittel

„Ein wichtiges Handlungsfeld bei der Vermeidung von Lebensmittelverlusten ist die Verbraucherbildung. Mit 61 Prozent entsteht ein Großteil der Lebensmittelverluste im Privathaushalt, was sich bereits durch kleine Veränderungen verhindern lassen könnte“, so Minister Hauk. Um das Thema Lebensmittelwertschätzung weiter in das Bewusstsein von Verbrauchern zu rücken, soll im Herbst eine bundesweite, zeitlich und inhaltlich abgestimmte Aktionswoche durchgeführt werden. Die Aktionswoche steht unter dem Dach der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. „Daher sollte auch der Bund den Ländern Mittel und Materialien zur Umsetzung dieser Aktionswoche zur Verfügung stellen“, forderte Minister Hauk.

Die verpflichtende Deklaration der Haltungsform der Legehennen auf Schaleneiern hat EU-weit zur Transparenz bei Verbrauchern geführt und den Anteil der vermarkteten Eier aus tierwohlgerechteren Haltungsformen erhöht. Werden jedoch Eier weiterverarbeitet, geht diese Information verloren. „Es ist an der Zeit, dass auch verarbeitete Produkte mit Eianteil Informationen zur Haltungsform der Legehennen verpflichtend enthalten. Das entspricht den Verbraucherwünschen nach mehr Information und wird letztendlich auch die Haltungssituation der Legehennen verbessern“, erklärte Minister Hauk.

Baden-Württemberg greife das seit Jahren an die Bundesregierung herangetragene Thema anlässlich der VSMK wieder auf, mit dem Ziel, endlich eine verpflichtende Regelung herbeizuführen. Der verpflichtenden Kennzeichnung auf nationaler Ebene konnte leider durch zwei Enthaltungen und zwei Neinstimmen nicht mehrheitlich zugestimmt werden. Hauk bedauerte dies, da ein einstimmiger Beschluss ein klares Signal für die heimische Wirtschaft gewesen wäre. Umso mehr begrüßen wir, dass sich Bundesministerin Klöckner hinter unsere Forderung stellt, wie sie gestern in einer Pressemitteilung verlauten ließ. „Wir sind zuversichtlich, dass die Kennzeichnung dennoch zu einer Umsetzung kommt“, so Hauk.

Transparente Herkunftsangaben auf Lebensmitteln

Die regionale Herkunft von Lebensmitteln ist für immer mehr Verbraucher ein entscheidendes Kaufkriterium. Kurze Transportwege, die Unterstützung lokaler kleiner und mittelständischer Betriebe und eine Ernährung mit saisonalen Produkten sind Gründe für den hohen Stellenwert regionaler Erzeugnisse.
 
„Baden-Württemberg steht seit eh und je für qualitativ hochwertige regionale Produkte. Diese Entwicklung und damit den Trend hin zu regionalen Absatzmärkten unterstützen wir mit unser Regionalkampagne ‚Natürlich. VON DAHEIM‘“, sagte Hauk. Wichtig sei, dass die Regionalangaben zutreffend und nachvollziehbar sind. „Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich mit der Frage einer verlässlichen Auskunft für die Verbraucher auseinandergesetzt“, erklärte Minister Hauk. Allerdings sei aus seiner Sicht eine europaweite gesetzliche Definition der im Handel breit genutzten Begriffe ‚Region‘ und ‚regional‘ weder erfolgsversprechend, noch zielführend. „Vielmehr muss bei Verwendung des Begriffs ‚Region‘ beziehungsweise ‚regional‘ die jeweilige Region und der zugrundeliegende Produktionsprozess konkret benannt werden.

Das ist der richtige Weg für transparente und nachvollziehbare Regionalangaben“, sagte Minister Hauk. Dazu biete das Land der Land- und Ernährungswirtschaft mit den beiden von der EU notifizierten Qualitätsprogrammen, dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) und dem Biozeichen Baden-Württemberg (BioZBW), einen entsprechenden Standard und ein Qualitätssicherungssystem an.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz

Verbraucherportal BW

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