Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat die landesweite Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit gestartet und an alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter appelliert, ihre Tiere impfen zu lassen. Das Virus wurde im Dezember 2018 erstmals seit 2009 wieder in Baden-Württemberg festgestellt.
„Angesichts der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg appelliere ich an alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich des Starts der Impfkampagne 2019 gegen die Blauzungenkrankheit in Markgröningen (Landkreis Ludwigsburg).
Appell an alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter zur Impfung der Tiere
Seit 12. Dezember 2019 wurden in Baden-Württemberg bislang in 6 Stadt- und Landkreisen Ausbrüche der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) in insgesamt 29 Rinderhaltungen und einer Schafhaltung amtlich festgestellt. Der Schwerpunkt des Infektionsgeschehens liege aktuell nach wie vor in Südbaden. Sämtliche Feststellungen erfolgten im Zusammenhang mit dem landesweiten Überwachungsprogramm sowie bei Verbringungsuntersuchungen.
Baden-Württemberg ist bereits seit dem ersten Ausbruch Mitte Dezember im Landkreis Rastatt vollständig zum BTV-8-Sperrgebiet erklärt worden, das mindestens zwei Jahre nach dem letzten Ausbruch aufrechterhalten werden muss. Rinder, Schafe und Ziegen können daher in der Regel nur noch aus dem Land verbracht werden, wenn sie einen wirksamen Impfschutz gegen BTV-8 haben oder die Kälber und Lämmer bis zum Alter von drei Monaten von Muttertieren mit einem wirksamen Impfschutz geboren wurden, in den ersten Lebensstunden von diesen sogenannte ‚Kolostralmilch‘, das ist die erste Milch, die das Muttertier gibt, erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden, in der dies bestätigt wird.
In der sogenannten ‚vektorarmen Zeit‘ – die kältere Jahreszeit, in der Stechmücken, wie die Gnitzen, die die Blauzungenkrankheit übertragen, weniger aktiv sind – können die Tiere noch mit einer negativen Laboruntersuchung sowie einer ‚Repellentbehandlung‘ (eine Behandlung mit einem Vergrämungsmittel, dass die Gnitzen von den Nutztieren fernhalten soll) aus dem Sperrgebiet verbracht werden.
Tierbestände sollten möglichst vollständig durch Impfung geschützt werden
Bei Schafen und Ziegen kann es zudem bei einer Ansteckung mit dem BTV-8-Virus in Einzelfällen zu schwerwiegenden Krankheitsverläufen bis hin zum Verenden der betroffenen Tiere kommen. Daher sollten diese Tierbestände möglichst vollständig durch eine Impfung geschützt werden.
Neben der Impfung der Tiere gegen BTV-8 wird diese auch dringend gegen BTV-4 empfohlen. In den vergangenen Jahren kam es in den Nachbarstaaten neben BTV-8-Ausbrüchen zusätzlich zum Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV-4). Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Serotyp ebenfalls nach Deutschland eingeschleppt wird, ist hoch. Eine Impfung gegen BTV-8 schützt die Tiere nicht gegen BTV-4 und wird auch nicht als Impfschutz anerkannt.
„Wegen des Seuchengeschehens im Land und in den angrenzenden Regionen ist es besonders wichtig, dass die Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände flächendeckend geimpft werden. Nur so können Wiederkäuer wirksam vor einer Ansteckung mit dem Virus geschützt und weitere Ausbrüche werden. Zudem können in der Regel nur Tiere mit Impfschutz aus dem Sperrgebiet heraus gehandelt werden. Die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen wird auch durch das Land und die Tierseuchenklasse Baden-Württemberg finanziell unterstützt“, so der Minister.
Blauzungenkrankheit
Das Virus der Blauzungenkrankheit wurde im Dezember 2018 erstmals seit 2009 wieder in Baden-Württemberg und damit in Deutschland festgestellt. 2012 hat sich Deutschland nach dem letzten Ausbruch im Jahr 2009 wieder als BTV-frei erklärt, nachdem das Infektionsgeschehen erfolgreich bekämpft werden konnte. Seit 2015 kam es in Frankreich, der Schweiz, Österreich und Italien zu zahlreichen BTV-8- und BTV-4-Ausbrüchen.
Die Infektionskrankheit betrifft ausschließlich Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer sowie Kameliden. Die Tiere können durch eine vorbeugende Impfung wirksam gegen die Tierseuche geschützt werden. Beim letzten Seuchengeschehen konnte die Seuche mit der Impfung erfolgreich bekämpft und wieder getilgt werden. Menschen können sich nicht anstecken.
Weitere Informationen finden Sie im Internet:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Blauzungenkrankheit
Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit: Blauzungenkrankheit
Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit