Die britische Regierung stellt keinen Antrag zur Verlängerung der Brexit-Übergangsphase. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bedauert dies.
Am morgigen Dienstag endet die Frist für eine Verlängerung der Brexit-Übergangsphase. Die britische Regierung wird den dafür notwendigen Antrag nicht stellen. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut kommentierte dies heute wie folgt: „Die Entscheidung ist sehr bedauerlich. Oberstes Gebot muss nach wie vor – auch in der Kürze der verbleibenden Zeit – sein, einen harten Brexit durch ein Basisabkommen zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen zu vereinbaren“, betonte die Ministerin.
Harten Brexit durch ein Basisabkommen vermeiden
Der Brexit-Prozess sei in den letzten Monaten stark durch die Corona-Krise überlagert worden. Die negativen wirtschaftlichen Folgen eines möglichen harten Brexit seien deswegen jedoch nicht weniger akut. „Vielmehr würde ein Brexit ohne Abkommen eine zusätzliche Belastung für unsere exportorientierte baden-württembergische Wirtschaft in einem ohnehin schwierigen Jahr bedeuten. Dies gilt es mit aller Kraft zu vermeiden“, so Hoffmeister-Kraut.
Die verbleibenden rund 180 Tage bis zum Ende der Übergangsperiode müssten deshalb für intensive und erfolgreiche Verhandlungen genutzt werden. Die Ministerin erklärte: „Realistisch betrachtet kann in der verbleibenden Zeit immer noch ein rudimentäres Basisabkommen abgeschlossen werden, das möglicherweise Zollfreiheit im Warenverkehr ermöglicht. Natürlich würden wir uns für die baden-württembergische Wirtschaft auch weitere Erleichterungen wie beispielsweise bei der Entsendung von Mitarbeitern wünschen.“ Eine Einigung in diesem Bereich sei angesichts der Kürze der Zeit jedoch leider kaum mehr zu erwarten.
Auf Worst-Case-Szenario eines harten Brexit vorbereiten
Hoffmeister-Kraut weiter: „Wir schätzen die Briten als innovative und starke Wirtschaftspartner, mit denen wir auch in Zukunft möglichst eng zusammenarbeiten möchten. Gleichzeitig müssen wir aber auch im Hinblick auf unsere anderen Handelspartnern fair sein: Wer im Binnenmarkt aktiv sein möchte, muss sich an die geltenden Regeln halten. Ansonsten riskieren wir erhebliche Wettbewerbsverzerrungen, auch zulasten der baden-württembergischen Wirtschaft.“ An die baden-württembergischen Unternehmen appellierte die Ministerin, sich auch weiterhin auf das Worst-Case-Szenario eines harten Brexit vorzubereiten.
Die Verhandlungen werden in den Sommermonaten fortgesetzt. Bis Ende August wird es zunächst zwei formelle Verhandlungsrunden und flankierend wöchentliche Gespräche zwischen den Verhandlungsführern Barnier und Frost geben. Die Übergangsphase und damit die Bindung des Vereinigten Königreichs an europäisches Recht endet am 31. Dezember 2020.