Landwirtschaftsminister Peter Hauk fordert Korrekturen der vom Bundesrat beschlossenen Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Der Kompromiss trage eindeutig die Handschrift hin zu mehr Massentierhaltung.
„Die Sauen haltenden Familienbetriebe haben den heutigen Tag und die Entscheidung im Bundesrat mit Spannung erwartet. Wir haben uns in dem langwierigen Verfahren immer für einen tragfähigen Kompromiss eingesetzt, der den Tierschutz im Blick behält und den Tierhaltern die hierzu dringend notwendige Planungssicherheit gibt. Die jetzt durch die Mehrheit im Bundesrat herbeigeführte Entscheidung ist teils mit heißer Nadel gestrickt und aus meiner Sicht fachlich alles andere als ideal. Verbessert hat der Kompromiss die Lage nicht, im Gegenteil. Der Kompromiss trägt eindeutig die Handschrift hin zu mehr Massentierhaltung, hin zu mehr Agroindustrie und dafür habe ich kein Verständnis. Die Übergangszeit muss jetzt für eine Korrektur in diesem Bereich genutzt werden. Dieser Beschluss wird Umbaukosten für unsere Betriebe in einer dreistelligen Millionenhöhe mit sich bringen“, sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk als Reaktion auf die heutige Abstimmung der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat. Die Behandlung im Bundesrat war im Februar und Juni bereits zweimal kurzfristig vertagt worden.
In der heutigen Abstimmung sei es nicht mehr um die Diskussion zu Kastenständen und Übergangszeiten gegangen. Hierfür hatte man einen Kompromiss gefunden, der hart aber mittragbar gewesen sei. „Die genannte Änderung in Bezug auf die Flächenanforderungen für Sauen im Deckzentrum von nun fünf, anstatt wie ursprünglich vorgesehen vier Quadratmetern, hat eine rote Linie für die konventionelle und ökologische Landwirtschaft überschritten“, erklärte Hauk.
Kritik an Vorgabe zur Vergrößerung der Bodenfläche
Sehr kritisch sieht Hauk die am Ende in die Verordnung gedrückte Vorgabe, dass für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen der Ferkel bis zur Besamung in einem neu zu schaffenden Bereich eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens fünf Quadratmetern eingeräumt werden müsse.
„Diese Entscheidung erfolgte ohne vertiefte fachliche Diskussion mit der Praxis und wird hauptsächlich die süddeutschen kleineren Familienbetriebe, und zwar die ökologischen und konventionellen, vor sehr große Herausforderungen stellen, da die nun benötigte Fläche, die in vielen Fällen nicht zur Verfügung steht, umfangreiche Umbaumaßnahmen notwendig werden lässt. Diese nun beschlossenen fünf Quadratmeter übersteigen sogar die Flächenanforderung in der Bioschweinehaltung deutlich. Mit der nun beschlossenen Verordnung muss klar sein, dass Erleichterungen bei der Erteilung von Genehmigungen von Baumaßnahmen hin zu mehr Tierwohl im Bau-, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht sowie eine angepasste Förderung einhergehen müssen. Ansonsten stehen die meisten Schweinhalter im Land vor dem Aus, das darf nicht das Ergebnis der heutigen Abstimmung sein“, betonte Minister Hauk.