Justizminister Guido Wolf hat in der Plenarsitzung des Landtags Stellung zu Erweiterung der DNS-Analyse genommen. Die Regelungen der Strafprozessordnung zur Untersuchung von DNA-Spuren sei nicht mehr zeitgemäß, so der Minister.
Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat in der Plenarsitzung des Landtags Baden-Württemberg zum Stand der Initiative des Landes zur Erweiterung der DNA-Analyse im Strafprozess Stellung genommen. Wolf sagte: „Mittlerweile ist die Umsetzung unserer Initiative im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbart. Das ist ein echter Erfolg. Die Regelungen der Strafprozessordnung zur Untersuchung von DNA-Spuren sind nicht mehr zeitgemäß. Auf unsere Bemühungen hin hat das inzwischen auch die Bundespolitik erkannt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass unser Vorstoß zu einer Änderung der Strafprozessordnung führen wird.“
Wolf weiter: „Die wissenschaftlichen Möglichkeiten bei der DNA-Analyse haben sich in den vergangenen Jahren erheblich erweitert. Doch sind die gesetzlichen Grundlagen seit 2004 unverändert geblieben. Dabei können zwischenzeitlich bei molekularbiologischen Untersuchungen mit hoher Wahrscheinlichkeit verlässliche Aussagen zur Augen- und Haarfarbe, zur Hautfarbe und zum Alter des Spurenlegers getroffen werden.“
„Dabei ist mir durchaus klar, dass durch DNA-Analysen gewonnene Hinweise keinesfalls eine 100-prozentige Vorhersagegenauigkeit haben. Das ist aber selbstverständlich auch den Ermittlern bewusst. Bereits heute gehört es zur Arbeit der Ermittler, alle Hinweise, Aussagen und Indizien sorgfältig auf ihre Aussagekraft hin zu überprüfen. Das zeigt gerade das Beispiel Zeugenaussagen: Da haben wir ganz sicher auch nicht die Erwartung, dass diese – sei es bewusst, sei es unbewusst – in jedem Fall zu 100 Prozent richtig sind. Und auch damit wissen unsere Ermittler kompetent umzugehen.“
Weitere Informationen
Auch vor dem Hintergrund des Mordfalls an der Dreisam in Freiburg hat das Ministerium der Justiz und für Europa bereits 2016 damit begonnen, Änderungsvorschläge des § 81e der Strafprozessordnung zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage hat Minister Wolf noch in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestags, im Februar 2017, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht.
Bereits bei der Justizministerkonferenz im Frühjahr 2017 hatte der damalige Bundesjustizminister Maas erklärt, er stehe einer Erweiterung des Umfangs der Untersuchung von DNA-fähigem Material grundsätzlich offen gegenüber. Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD auf Bundesebene ist folgendes festgehalten: „Die DNA-Analyse wird im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet (§ 81e StPO).“