Die Landesregierung hat den Verfahrensstart für den Neubau von zwei Mainbrücken bei Collenberg und Wertheim beschlossen. Damit startet nun ein mehrstufiges Verfahren.
Zwei Neubauten für Mainbrücken sind einen entscheidenden Schritt weiter gekommen. Das Kabinett hat für die Verfahren der beiden Projekte „Verlegung der Landesstraße L 2310 neu /St 2315 bei Collenberg (Ortsteil Kirschfurt) mit Neubau einer Mainbrücke“ sowie „Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim-Kreuzwertheim“, die gemeinsam mit dem Freistaat Bayern ausgeführt werden sollen, grünes Licht gegeben. Damit startet nun ein mehrstufiges Verfahren. Beide Vorhaben werden nun zur Vorunterrichtung in den Landtag eingebracht. Das Landesparlament entscheidet dann in mehreren Etappen über den geplanten Staatsvertrag zwischen dem Land und dem Freistaat Bayern.
Geplant ist, dass nach Zustimmung des Landtages und Abschluss des Staatsvertrages unter Federführung der bayerischen Staatsbauverwaltung die länderübergreifenden Maßnahmen geplant und die hierfür erforderlichen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden sollen. Die beiden Brückenbauwerke befinden sich getrennt durch die Staatsgrenze jeweils in geteilten Baulast des Freistaats Bayern und des Landes.
Die Regierung von Unterfranken soll nach Zustimmung des Landtags für die gesamten Vorhaben als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bestimmt werden. Ferner soll in dem Staatsvertrag vereinbart werden, dass die Planfeststellungsverfahren von der Regierung Unterfranken des Freistaates Bayern für die gesamten Vorhaben nach den für die bayerische Straßenbauverwaltung gültigen Vorschriften und Richtlinien durchgeführt werden können.