Justizminister Guido Wolf begrüßt die Ankündigung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, im Bundesrat einem Antrag Bayerns zur Vollverschleierung im Zeugenstand zustimmen.
Zur heutigen Ankündigung des Ministerpräsidenten, die Landesregierung werde im Bundesrat einem Antrag Bayerns zur Vollverschleierung im Zeugenstand zustimmen, erklärte Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf in Berlin:
„Ich begrüße die klare Ankündigung des Ministerpräsidenten ausdrücklich. Ich freue mich, dass wir uns als Landesregierung auf meinen Vorschlag hin geeinigt haben, dem Antrag Bayerns zum freien Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren zuzustimmen. Gerade im gerichtlichen Verfahren hat die Vollverschleierung keinen Platz. Eine Beweisaufnahme im Strafprozess mit einer vollverschleierten Frau halte ich für nicht machbar. Um eine Zeugenaussage zu werten, muss der Strafrichter das Gesicht sehen. Auch muss man die Verfahrensbeteiligten zweifelsfrei identifizieren können. Eine Vollverschleierung macht das unmöglich.“