Anlässlich des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union betonte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut die Notwendigkeit eines umfassenden Freihandelsabkommens, das den baden-württembergischen Unternehmen einen unkomplizierten Marktzugang ermöglicht.
Nach rund dreieinhalb Jahren zäher Verhandlungen und intensiver Debatten verlässt das Vereinigte Königreich in der Nacht zum Samstag, 1. Februar 2020, die Europäische Union (EU). Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut kommentierte diesen Schritt mit Bedauern: „Das Vereinigte Königreich ist einer unserer wichtigsten Handelspartner und der Brexit ist eine Zäsur für unsere wirtschaftlichen Verflechtungen. Trotz dieser Herausforderungen möchten wir auch in Zukunft enge und stabile Wirtschaftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich führen.“
Brexit: Wirtschaftsministerin blickt nach vorne
Bereits am kommenden Montag, 3. Februar 2020, trifft sich die Wirtschaftsministerin mit den Spitzen der baden-württembergischen Kammern und Wirtschaftsverbände zum fünften Brexit-Gespräch, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Insbesondere geht es darum, eine wirtschaftliche Folgenabschätzung des Brexit vorzunehmen und sich über Forderungen der baden-württembergischen Wirtschaft an ein mögliches zukünftiges Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abzustimmen. Hoffmeister-Kraut wies darauf hin, dass ein harter Brexit noch nicht vom Tisch sei. Ohne ein Freihandelsabkommen und ohne eine Verlängerung der Übergangsperiode müsse man sich Ende 2020 wieder der unbefriedigenden Diskussion über einen „no-trade-deal-Brexit“ stellen. „Eine komplette Abkoppelung des Vereinigten Königreichs von der EU ab 2021 würde für unsere Unternehmen schwerwiegende Handelshemmnisse mit sich bringen. Wir brauchen darum dringend eine schnelle Verständigung auf ein umfassendes Freihandelsabkommen, das unseren baden-württembergischen Unternehmen einen weitreichenden und unkomplizierten Marktzugang ermöglicht“, so die Ministerin.
Das nun unterzeichnete Austrittsabkommen sieht eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vor, in der Großbritannien weiterhin an das EU-Recht gebunden und Teil des europäischen Binnenmarkts und der Zollunion ist. Eine Verlängerung der Übergangsphase müsste bis 30. Juni 2020 gemeinsam von der EU und der britischen Regierung beschlossen werden. Angesichts der gravierenden Konsequenzen eines „no-trade-deal-Brexit“ plädierte Hoffmeister-Kraut dafür, eine solche Verlängerung nicht von vornherein auszuschließen.