Kernenergie

GKN II kann stillgelegt und abgebaut werden

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Das Atomkraftwerk Neckarwestheim. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Das Umweltministerium hat die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II (GKN II) an die EnBW Kernkraft GmbH übergeben. Damit kann GKN II  mit Ablauf des 15. April 2023 zügig stillgelegt und abgebaut werden.

Das Umweltministerium hat am 5. April 2023 die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II (GKNII) an die EnBW Kernkraft GmbH übergeben. „Damit kann GKN II nach dem gesetzlichen Ende des Leistungsbetriebs mit Ablauf des 15. April 2023 zügig stillgelegt und abgebaut werden“, erklärt Umweltministerin Thekla Walker. „Den nun beginnenden Rückbau wird das Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde intensiv und eng begleiten.“

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde und hat den Antrag umfassend und gründlich geprüft. Sachverständige waren hinzugezogen worden. Dabei wurden auch die mehr als 700 eingebrachten Einwendungen intensiv geprüft, die seitens der Öffentlichkeit ins Verfahren eingebracht worden waren.

Die EnKK als Betreiberin von GKN II hatte das Genehmigungsverfahren vor dem Hintergrund der Komplexität und der zu erwartenden langen Verfahrensdauer bereits im Jahr 2016 gestartet. Zuvor war die Öffentlichkeit beteiligt worden.

Zum 15. April läuft der befristete Weiterbetrieb der drei verbliebenen AKW in Deutschland aus, darunter auch Neckarwestheim. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise war der verlängerte Streckbetrieb durch eine Atomgesetzänderung Ende 2022 ermöglicht worden. „Doch jetzt endet die Ära der Atomkraft in Baden-Württemberg“, so Ministerin Walker.

Informationen zum Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim Block II sowie der Genehmigungsbescheid finden Sie unter Neckarwestheim (GKN) II

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