Baden-Württemberg ist verpflichtet, die Grenzwerte bei der Luftbelastung durch Feinstaub und Stickoxide einzuhalten. Die jetzt beschlossene Fortschreibung des „Luftreinhalteplans Stuttgart” folgt zwei Grundsätzen: Die Fahrzeuge mit den niedrigsten Belastungen werden am wenigsten beschränkt und alle Betroffenen sollen eine Mobilitätsalternative haben.
Der Ministerrat hat wichtige Maßnahmen für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart beschlossen. Zur Einhaltung der Grenzwerte sei ein umfassendes Maßnahmenpaket von intelligenter Verkehrssteuerung bis hin zum Luftreinhaltenetz ab 2018 unumgänglich, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Mit den bereits umgesetzten Luftreinhaltemaßnahmen habe sich in den letzten Jahren die Luftqualität schon deutlich verbessert, jedoch müssten weitere wirkungsvolle Maßnahmen umgesetzt werden, um die Luftschadstoffgrenzwerte schnellstmöglich einhalten zu können und das Gesundheitsrisiko der betroffenen Menschen zu minimieren, so Kretschmann. „Wir wollen diese Maßnahmen selbst gestalten und uns diese nicht vom Gericht auferlegen lassen.“ Verkehrsminister Winfried Hermann ergänzte: „Wir folgen zwei Grundsätzen. Erstens: Die Fahrzeuge mit den niedrigsten Belastungen werden am wenigsten beschränkt. Zweitens: Alle Betroffenen sollen eine Mobilitätsalternative haben.“
Wirkungsgutachten hat mögliche Maßnahmen bewertet
Die beschlossenen Maßnahmen basierten auf den Ergebnissen eines Gesamtwirkungsgutachtens, welches im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität untersucht hat, erklärte der Verkehrsminister. Dabei seien die verkehrlichen Wirkungen und die Wirkung auf die Schadstoffkonzentration in der Umgebungsluft betrachtet worden. Hermann: „Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte von Feinstaub PM10 und Stick-stoffdioxid (NO2) bis zum Jahr 2020 in Stuttgart nur mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel zur Reduktion der Verkehrsmenge und zur Verringerung der Abgasemissionen erreicht werden kann.“
Das Land fordere weiterhin mit Nachdruck die Einführung einer blauen Plakette auf Bundesebene, um die notwendigen Verkehrsbeschränkungen auf Basis des sich etablierten Umweltplakettensystems umsetzen zu können, so Hermann. Vorgesehen sei die Einführung einer dauerhaften blauen Umweltzone, wenn 80 Prozent der in Stuttgart zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge die Anforderungen an die neue Plakette erfüllen. Dies werde voraussichtlich ab 2020 der Fall sein.
Fahrverbote zunächst nur an Tagen mit Feinstaubalarm
Zuvor sollen bereits ab 2018 an „Feinstaubtagen“ vorübergehende Verkehrsbeschränkungen im Stuttgarter Talkessel und Feuerbach und Teilen von Zuffenhausen nach weiteren rechtlichen und fachlichen Prüfungen und nach Kabinettsbeschluss auf Basis der blauen Plakette gelten. Sollte eine blaue Plakette nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, so sollen auf Vorschlag des Bundesministers Dobrindt diese temporären Verkehrsbeschränkungen an Feinstaubalarmtagen ab 2018 als Luftreinhaltenetz für alle Dieselkraftfahrzeuge, die nicht die aktuell strengste Abgasnorm Euro 6/VI erfüllen, angeordnet werden. Auch beim Luftreinhaltenetz würde es für den Lieferverkehr Ausnahmeregelungen geben.
Die geplante Fortschreibung des Luftreinhalteplans umfasst darüber hinaus auch Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Rad- und Fußverkehrs, Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Förderung alternativer Antriebe für Kraftfahrzeuge sowie die Minderung weiterer Feinstaub PM10-Quellen. Auch Maßnahmen der intelligenten Verkehrssteuerung und innovative Mobilitätskonzepte, wie zum Beispiel Mobilitäts-Apps mit Echtzeit-Daten zu Straßenverkehrsinformationen, Parkplatzbelegungen und ÖPNV-Auskünften, werden von Land und Stadt Stuttgart im Rahmen der Luftreinhalteplanung intensiv verfolgt. Die kurzfristig wirksamen Maßnahmen sollen um eine Maßnahmen- und Umsetzungskonzeption mittel- und langfristig wirkender Infrastrukturvorhaben sowie innovativer Maßnahmen zur Einhaltung der Luftreinhaltungsziele ergänzt werden.
Dringender Handlungsbedarf bei der Luftreinhaltung
Die geplanten Luftreinhaltemaßnahmen werden auch im Verfahren gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein wichtiger Baustein sein und zeigen, dass das Land aktiv alle wirksamen und umsetzbaren Maßnahmen ergreift, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Verkehrsminister Hermann: „Wir haben bereits letztes Jahr im Verfahren zum Luftreinhalteplan Reutlingen gegen die DUH Recht bekommen. Im Stuttgarter Rechtsstreit ist dies anspruchsvoller, aber mit dem jetzt beschlossenen Maßnahmenpaket bin ich sehr zuversichtlich.“
Der dringende Handlungsbedarf zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart wird durch die aktuelle Stellungnahme der Europäischen Kommission zum EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Überschreitung der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte vom 15. Februar 2017 und das beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängigen Gerichtsverfahren der DUH gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart unterstrichen.
Ministerium für Verkehr: Wirkungsgutachten Luftreinhalteplan Stuttgart