Die Berufseinstiegsbegleitung für Schülerinnen und Schüler wird mit einer veränderten Finanzierung weitergeführt. Das Angebot nimmt Schülerinnen und Schüler in den Fokus, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen werden.
Die Berufseinstiegsbegleitung bietet Schülerinnen und Schülern wertvolle Unterstützung bei der Berufswahl, der Ausbildungsplatzsuche und für einen erfolgreichen Start in die Ausbildung. Mit der am Freitag, 31. Juli 2020, unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit ist die Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung nun auch offiziell gesichert.
Berufseinstiegbegleitung wird fortgesetzt
„Für viele Jugendliche wäre der Übergang in eine Ausbildung ohne die Berufseinstiegsbegleitung nur schwer zu schaffen. Diese Unterstützung hat deshalb für die Schulen und auch für mich einen sehr hohen Stellenwert“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie fügt hinzu: „Auch in Zeiten einer Pandemie haben wir es gemeinsam mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg geschafft, dass die Berufseinstiegbegleitung diesen Herbst an den Schulen fast nahtlos fortgeführt werden kann.“ Von der Unterstützung durch die sogenannten Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter können Schülerinnen und Schüler profitieren, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss anstreben.
Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, Christian Rauch, freut sich ebenfalls über die Fortsetzung des Programms. „Nur durch die enge Kooperation unserer beiden Häuser mit den Kommunalen Landesverbänden konnten trotz der coronabedingten Einschränkungen alle Voraussetzungen geschaffen werden, um die weitere Kofinanzierung auch vor Ort zu sichern“, sagt Rauch. Gerade in dieser besonderen Zeit spiele die Berufseinstiegsbegleitung als präventives Instrument eine noch wichtigere Rolle.
Veränderte Finanzierung des Angebots
Die konkrete Umsetzung des Bildungsangebots übernimmt das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL). In Anspruch nehmen können das Angebot Schülerinnen und Schüler, die einen Haupt- oder einen Förderschulabschluss und anschließend eine Ausbildung anstreben. Sie erhalten Unterstützung durch eine Berufseinstiegsbegleiterin oder einen Berufseinstiegsbegleiter. Diese unterstützen bei Fragen des Übergangs in die Berufsausbildung, helfen bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen, vermitteln Schülerinnen und Schülern in Praktika, beraten sie bei der beruflichen Orientierung und der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Schülerinnen und Schüler erfolgreich in eine Ausbildung zu vermitteln und auch danach zu einem positiven Start beizutragen.
Das Konzept zur Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung, auf das sich das Kultusministerium, das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung und die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit geeinigt haben, sieht eine veränderte Finanzierung vor. 50 Prozent der Kosten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit, 25 Prozent das Land Baden-Württemberg und 25 Prozent werden durch dritte Partner wie Kommunen, Landkreise oder Vereine finanziert. Zuvor hatte auch der Bund zu den Kosten für die Berufseinstiegsbegleitung beigetragen. Das Land hat für die Jahre 2020 und 2021 zu diesem Zweck insgesamt bereits rund 3,8 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt.
Die Berufseinstiegsbegleitung in Baden-Württemberg wird voraussichtlich ab dem 16. November 2020 an 108 Gemeinschaftsschulen, Werkrealschulen, Realschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren fortgeführt werden. Dabei werden zunächst die Schülerinnen und Schüler in den Fokus genommen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen werden.
Berufsorientierung Baden-Württemberg: Berufseinstiegsbegleitung