Der Landesforstbetrieb ForstBW ist jetzt eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit der Neuorganisation bekommt ForstBW neue Verantwortung, eine effektive Organisation und klar definierte Zuständigkeiten.
„Pünktlich zum Jahresbeginn hat der neu gegründete Landesforstbetrieb ForstBW in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts seinen Betrieb aufgenommen. Wir haben damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der beiden Regierungsfraktionen erfüllt. ForstBW wird sich unter bekanntem Namen und Logo, aber mit neuer Verantwortung, effektiver Organisation und klar definierter Zuständigkeit um die Belange des Staatswaldes kümmern. Ich wünsche den Verantwortlichen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Erfolg in ihrer jeweiligen neuen Aufgabe“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. In Zeiten des Klimawandels und vielfach steigenden Anforderungen an den Wald vertraue das Land auf ein modernes und innovatives Unternehmen, das im Staatswald die Herausforderungen der Zukunft meistern werde.
„Das Kerngeschäft von ForstBW ist die Pflege und die Bewirtschaftung von rund 320.000 Hektar Staatswald in Baden-Württemberg. ForstBW ist zusätzlich für die forstliche Aus- und Fortbildung im Land sowie für die Waldpädagogik und deren ständige Weiterentwicklung zuständig. ForstBW zeichnet sich durch kurze Wege und große Bürgernähe aus“, betonte Minister Hauk. Die Betriebsleitung von ForstBW sei in Tübingen-Bebenhausen angesiedelt und liege damit zentral im Land. In 21 Forstbezirken mit jeweils 10 Forstrevieren werden die anspruchsvollen Aufgaben einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und einer wichtigen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung engagiert vor Ort umgesetzt.
Naturnahe und nachhaltige Waldwirtschaft
„ForstBW wird ökologisch vorbildlich, sozial ausgewogen und ökonomisch erfolgreich arbeiten. Die bewährten Elemente naturnaher und nachhaltiger Waldwirtschaft werden fortgeführt. Als wertvoller regionaler und nachwachsender Rohstoff wird Holz pfleglich geerntet. Der Staatswald wird in besonderer Weise für die Erholung der Bevölkerung zur Verfügung stehen und ebenso im Rahmen des Waldnaturschutzes Tier- und Pflanzenarten Lebensraum und Entwicklungsmöglichkeiten bieten“, betonte Forstminister Hauk in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender von ForstBW. Rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden bei ForstBW innerhalb dieses gesteckten Rahmens arbeiten.
Der seitherige Landesforstpräsident Max Reger sei zum kommissarischen Vorstandsvorsitzenden, Felix Reining zu dessen Stellvertreter bestellt worden. „Mit Reger und Reining stehen ForstBW zwei erfahrene und innovativ denkende Forstexperten vor, die ihre Leistungen über lange Jahre hinweg und auf vielen verschiedenen Funktionen unter Beweis gestellt haben. Ich wünsche ihnen viel Erfolg bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben“, sagte Minister Hauk.
Die Anstalt öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg (ForstBW) wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuorganisation der Forstverwaltung zum 1. Januar 2020 gegründet. Der Landtag von Baden-Württemberg hatte diese Neuregelung des Forstwesens im Land im Mai 2019 beschlossen und reagierte damit auf das Kartellrechtsverfahren zur gemeinsamen Rundholzvermarkung, auf Änderungen des Bundeswaldgesetzes und auf die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für den Staatswald vereinbarten Ziele.
Die Forsthoheit sowie Beratung und Betreuung der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzenden im Land bleibt unverändert Aufgabe der Landesforstverwaltung mit den unteren Forstbehörden bei den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise und den Landratsämtern.