Wer derzeit auf einem Elektrofahrzeug die Führerscheinprüfung ablegt, bekommt eine Automatikbeschränkung in den Führerschein eingetragen. Die Verkehrsministerkonferenz findet dies nicht mehr zeitgemäß und fordert den Bund auf, Gespräche mit der EU-Kommission aufzunehmen, um die Regelung anzupassen.
Die Verkehrsministerkonferenz hat sich einstimmig für den Wegfall der Automatikbeschränkung bei Fahrprüfungen auf Elektrofahrzeugen ausgesprochen. Künftig sollten Führerscheininhaber, die ihre Fahrprüfung auf einem Elektrofahrzeug gemacht haben, auch ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen, beschlossen die Ressortchefs bei der Verkehrsministerkonferenz am Freitag in Wolfsburg auf Antrag der Länder Baden-Württemberg und Sachsen. Dazu müsse der Bund entsprechende Gespräche mit der EU-Kommission aufnehmen. Wie solche Fahrschüler dann die Praxis für Autos mit Schaltgetriebe bekommen, müsste separat geregelt werden, teilte der Sprecher des Verkehrsministeriums in Stuttgart mit.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Das ist ein guter Start in die neue Zeit. Denn in Zukunft wird durch die immer weitere Verbreitung von E-Autos und automatisiertem Fahren die Fähigkeit, mit einem Schaltgetriebe zu fahren, ohnehin obsolet.“