Das Land fördert professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker mit insgesamt 345.000 Euro. Damit unterstützen wir Konzertauftritte in Deutschland und im Ausland sowie Jazzfestivals.
Die baden-württembergische Jazzförderung geht im Jahr 2019 weiter. Das Land fördert professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker bei ihren Konzertauftritten in Deutschland und im Ausland. Auch Jazzfestivals können einen Zuschuss erhalten. Dafür stellt das Land wieder insgesamt 345.000 Euro bereit.
„Die Jazzkultur wird in vielen Jazz-Clubs und bei einer Vielzahl von Festivals gelebt. Jazz ist ein eigenständiger, lebendiger und zentraler Teil der Musikkultur unseres Landes. Er ist in seiner Vielfalt sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum von großer Bedeutung. Um die Szene zu stärken, setzen wir in unseren Programmen einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von professionellen Jazzmusikerinnen und -musikern sowie auf die Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. Mit der erneuten Ausschreibung werde auch die kulturpolitische Bedeutung des Jazz in Baden-Württemberg unterstrichen.
Förderung von Konzertauftritten
Die Förderlinie unterstützt die Jazzszene in Baden-Württemberg. Die Jazzmusikerinnen und -musiker erhalten die Möglichkeit, national und international Erfahrung zu sammeln und die Jazzszene Baden-Württembergs außerhalb des Landes bekannt zu machen. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung.
Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2019 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung.
Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2019 stattfinden. Die Förderung pro Musikerin und Musiker ist gestaffelt und beginnt bei 200 Euro für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg. Für Konzerte im europäischen Ausland sind 400 Euro und international 800 Euro vorgesehen. Die maximale Förderung pro Ensemble und Projekt beträgt in Deutschland und außerhalb von Baden-Württemberg 2000 Euro, im europäischen Ausland 4.000 Euro und international 8.000 Euro. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung. Anträge sind bis zum 15. Januar 2019 an den Jazzverband zu stellen.
Förderung von Jazzfestivals
Hier gibt es die Möglichkeit eine Festival-Förderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro je Festival zu beantragen, sofern Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Anträge können bis zum 15. Januar 2019 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Fördervoraussetzungen und Antragsformulare