Ein Förderprogramm unterstützt den Aufbau gemeinschaftlicher Infrastruktureinrichtungen zur Bewässerung und Frostschutzberegnung landwirtschaftlicher Kulturen.
„Die Häufigkeit und das Ausmaß extremer Trockenperioden und Spätfrostereignisse haben in den letzten Jahren auch in Baden-Württemberg deutlich zugenommen und werden aufgrund des globalen Klimawandels wahrscheinlich weiter zunehmen. Zur Sicherung der regionalen, umweltgerechten und nachhaltigen Lebensmittelproduktion kommt vorbeugenden Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels eine wesentliche Bedeutung zu“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Umweltgerechte Systeme der Wasserbereitstellung
Speicherbecken und überbetrieblich genutzte Zuleitungen zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen sowie für Frostschutzberegnungen seien landesweit kaum vorhanden. „Aufgrund vielerorts knapper Wasserressourcen gewinnen effiziente, an die natürlichen Wasservorkommen planvoll angepasste und umweltgerechte Systeme der Wasserbereitstellung an Bedeutung. Gemeinschaftlich organisierte Lösungen zur Wasserentnahme, Wasserspeicherung und Verteilung bis zum Feldrand, zum Beispiel über Boden- und Wasserverbände, können diese Herausforderungen vielfach am besten meistern“, betonte Minister Hauk.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt mit dem zunächst als Pilotvorhaben angelegten neuen Förderprogramm den Aufbau gemeinschaftlicher Infrastruktureinrichtungen zur Bewässerung und Frostschutzberegnung landwirtschaftlicher Kulturen von der Wasserentnahmestelle bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz. Auch konzeptionelle Vorarbeiten, wie Durchführbarkeitsstudien und erforderliche Gutachten, im Zusammenhang mit den Investitionen zum Neubau oder zur Erweiterung und Modernisierung bereits bestehender überbetrieblicher Bewässerungsinfrastruktur können gefördert werden. Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an öffentlich-rechtlich organisierte Boden- und Wasserverbände mit Sitz in Baden-Württemberg sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die Abwicklung des Förderverfahrens erfolgt durch das MLR als zuständige Bewilligungsbehörde.
Voraussetzungen der Förderung
Grundvoraussetzung ist, dass die Wasserverfügbarkeit sowie die Mindestwasserführung der betreffenden Gewässer im Vorfeld geprüft werden. Bei baulichen Anlagen im Gewässer ist eine ökologische Durchgängigkeit sicherzustellen. Nur wenn diese und weitere Aspekte es erlauben, können die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen erteilt werden. Eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden am Landratsamt im Vorfeld der Projektplanung ist daher unabdingbar. Die Förderung gemeinschaftlicher Anlagen zur Trockenbewässerung setzt voraus, dass der betreffende Standort auf Grundlage von Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) im langjährigen Mittel während der Vegetationsperiode eine negative klimatische Wasserbilanz aufweist. Für Frostschutzberegnungen ist dies nicht erforderlich.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei investiven Maßnahmen. Konzeptionelle Vorarbeiten können mit einem Fördersatz von bis zu 70 Prozent gefördert werden. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 20.000 Euro und der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt 1,5 Millionen Euro.
Infodienst Landwirtschaft: Förderantrag und weitere Informationen