Die Fahrzeugflotte des Landes wird klimafreundlicher. Insgesamt 162 neue Fahrzeuge mit alternativen Antrieben werden angeschafft. Das Verkehrsministerium startete dafür die erste dienststellenübergreifende Sammelausschreibung.
Das Verkehrsministerium hat für Ministerien und nachgeordnete Behörden in Baden-Württemberg am 9. August 2021 die erste dienststellenübergreifende Sammelausschreibung für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gestartet. Insgesamt 162 Fahrzeuge wurden in 17 Losen mit unterschiedlichen Anforderungsmerkmalen europaweit öffentlich ausgeschrieben. 78 Fahrzeuge zur Personenbeförderung werden mit Plug-In-Hybrid- und 70 Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb sowie 14 rein elektrische, leichte Nutzfahrzeuge beschafft.
Fuhrpark wird auf alternative Antriebe umgestellt
Verkehrsminister Winfried Herrmann sagte: „Damit machen wir einen weiteren Schritt hin zu einem zukunftsorientierten und klimaverträglicheren Fuhrparkmanagement. Auch die Fahrzeuge der baden-württembergischen Landesverwaltung müssen perspektivisch klimaneutral unterwegs sein. Wir reagieren damit nicht nur schnell auf die neuen Vorgaben der Europäischen Union (EU), sondern zeigen auch, dass wir Klimaschutz in allen Bereich leben.“
Das Projekt Sammelausschreibung wurde im Dezember 2020 vom Ministerrat beschlossen. Es ist ein weiterer Baustein zur schrittweisen Umstellung der Fahrzeuge im Fuhrpark des Landes auf alternative Antriebe, die bereits Im Jahr 2012 begonnen wurde. Von ursprünglich über 148 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer (g CO2/km) im Jahr 2011 konnte der durchschnittliche Emissionswert bis zum Jahresende 2020 auf 93,96 g CO2/km für Fahrzeuge im Personentransport gesenkt werden, womit der 2014 beschlossene Zielwert leicht übertroffen wurde.
Verkehrsministerium organisiert Fahrzeugkauf
Unter Leitung des Verkehrsministeriums wurde nun im Projekt Sammelausschreibung vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) und vom Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) der Fahrzeugbestand und der absehbare Beschaffungsbedarf von mehr als 250 Dienststellen der Landesverwaltung differenziert ermittelt, systematisiert und zu Losen gebündelt. Die Vertrags- und Vergabeunterlagen für die erste Sammelausschreibung wurden vom Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) als zentrale Beschaffungsstelle des Landes am 11. August 2021 veröffentlicht. Bis zum 9. September 2021, 12 Uhr, können Bieter nun ihre Angebote einreichen. Der Zuschlag soll im November 2021 erfolgen. Mit ersten Fahrzeugauslieferungen wird im Frühjahr 2022 gerechnet.
Die Unterlagen zur Ausschreibung sind unter folgenden Plattformen abrufbar:
- Tenders Electronic Daily
- Vergabemarktplatz Baden-Württemberg
- Serviceportal Baden-Württemberg
- Bundesportal service.bund.de
- Logistikzentrum Baden-Württemberg
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte heute: „Ich bin gespannt auf die Angebote, die uns im Herbst erreichen werden und zuversichtlich, dass auch die baden-württembergischen Hersteller ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen werden und so zeigen können, dass sie den Transformationsprozess in der Automobilwirtschaft maßgeblich mitgestalten.“
EU-Gesetz schreibt klimafreundlichere Fuhrparks vor
Besondere Aufmerksamkeit dürfte die erste dienststellenübergreifende Sammelausschreibung erfahren, weil seit Anfang August neue rechtliche Anforderungen an die Beschaffung sauberer Fahrzeuge durch die öffentliche Hand gelten. Die Europäische Richtlinie (EU)2019/1161 (Clean Vehicle Directive) gibt für die Beschaffung von Straßenfahrzeugen Mindestziele für CO2- und Luftschadstoffemissionen vor. Als Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) (PDF) wurde die EU-Richtlinie im Juni in nationales Recht umgesetzt und ist seit dem 2. August 2021 anzuwenden. Seitdem dürfen 38,5 Prozent der von der öffentlichen Hand beschafften Fahrzeuge der Klassen M 1 und N 1, also Personenkraftwagen mit bis zu neun Sitzplätzen und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, einen Emissionswert von 50 g CO2/km nicht überschreiten.
„Das Land Baden-Württemberg dürfte zu den ersten gehören, die nach den neuen Vorgaben beschaffen“, so Verkehrsminister Hermann.