Am 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Damit soll die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften erleichtert werden.
Am 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das Erleichterungen bei der Zuwanderung von ausländischen Fachkräften bringen soll. „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist für unsere Unternehmen in Baden-Württemberg sehr wichtig. Wir bauen darauf, dass der Bund nun alles daransetzt, schnelle Abläufe zu etablieren und sich bei der Anwerbung auf die Branchen mit den größten Engpässen konzentriert“, so Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Es gehe vor allem um die technischen Berufsfelder, Bauberufe sowie Gesundheits- und Pflegeberufe. Dabei werden beispielsweise die Zuwanderungsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Fachkräfte an die Regelungen für Akademikerinnen und Akademiker angeglichen und die Beschränkung auf Mangelberufe aufgehoben.
Innerhalb der Landesregierung und auch mit den Wirtschaftsorganisationen sei man im engen Austausch zur Begleitung auf regionaler Ebene. „Wir werden natürlich beobachten, wie die Umsetzung des Gesetzes läuft, und zu gegebener Zeit ein erstes Fazit ziehen. Bei Bedarf werden wir Impulse zur Nachbesserung einbringen“, kündigte die Ministerin an.
Der demografische Wandel schreitet voran und das hat Folgen für die Wirtschaft. „Bis zum Jahr 2030 wird der Fachkräfteengpass in Baden-Württemberg nach Berechnungen der IHK Region Stuttgart in der Spitze auf über 500.000 Personen anwachsen“, skizzierte Hoffmeister-Kraut die Herausforderungen. „Weder die Konjunktur noch der Strukturwandel dürften daran im Grundsatz etwas ändern.“ Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz allein könne natürlich nicht dafür sorgen, dass der Bedarf gedeckt würde. Die Ministerin forderte daher alle Akteure eindringlich auf, weiterhin jedes denkbare Fachkräftepotential im Inland gezielt zu erschließen und Weiterbildungsangebote sehr eng am technologischen Wandel zu orientieren.