Landwirtschaft

EU-Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe sind erfolgt

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Ein Bio-Bauer bringt mit seinem Traktor und einem Tankwagen als Anhänger, die angefallende Jauche auf einer Wiese aus. (Bild: dpa)

Die EU-Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg sind erfolgt. Insgesamt sind für die Förderprogramme aus dem Gemeinsamen Antragsverfahren 2021 seit Ende November rund 453 Millionen Euro angewiesen worden.

Die Auszahlung der Direktzahlungen der Europäischen Union (EU) für Baden-Württemberg im Umfang von rund 386 Millionen Euro für rund 41.000 landwirtschaftliche Betriebe ist erfolgt. Deren Wertstellung auf den Konten der Landwirte ist angewiesen. Inzwischen sind auch für die von der EU mitfinanzierten beziehungsweise reinen Landesförderprogramme weitere Auszahlungen angeordnet, so dass auch diese Gelder in den nächsten Tagen vor Weihnachten bei den landwirtschaftlichen Betrieben ankommen. Insgesamt sind somit für die Förderprogramme aus dem Gemeinsamen Antragsverfahren 2021 seit Ende November rund 453 Millionen Euro angewiesen worden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk.

Mit diesen Mitteln werden die landwirtschaftlichen Betriebe sowie deren gesellschaftliche Leistungen für den ländlichen Raum unterstützt. Neben den EU-Direktzahlungen werden zum Beispiel mit der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete oder der Förderung für steiles Dauergrünland die Bewirtschaftung besonders schwieriger Standorte gefördert, um deren Erhalt für die Kulturlandschaft zu sichern. Mit der Landschaftspflegerichtlinie und dem Vertragsnaturschutz wird die extensive Landnutzung im Sinne des Naturschutzes honoriert. Der Landesregierung ist die nachhaltige Bewirtschaftung und der Erhalt unserer Kulturlandschaft ein wichtiges Anliegen.

Minister Peter Hauk dankte allen Beteiligten, die zur Auszahlung bereits vor Weihnachten mitgewirkt haben. Für die EU-Direktzahlungen werden die Auszahlungen üblicherweise kurz vorm Jahreswechsel durch die Bundeskasse vorgenommen und die Gelder im Anschluss zeitnah von der EU-Kommission erstattet. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und der generellen Corona-Betroffenheit aller Branchen hat die Bundesregierung die Auszahlung bereits vor Weihnachten unterstützt.

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