Die ab jetzt jährlich erscheinende Vermögensrechnung für Baden-Württemberg zeigt, was das Land besitzt, wie hoch die Schulden sind und welche Verpflichtungen für die Zukunft bestehen.
Die Landesregierung hat die erste Vermögensrechnung für Baden-Württemberg vorgelegt. Darin werden Vermögen und Schulden des Landes zum Stichtag 31. Dezember 2017 umfassend dargestellt. Künftig soll eine solche nach kaufmännischen Grundsätzen erstellte Bilanz jährlich veröffentlicht werden. Anhand mehrerer Vermögensrechnungen wird es möglich sein, die Entwicklung von Vermögen und Schulden abzulesen. „Wir machen damit zusätzlich transparent, wie sich die Haushaltspolitik des Landes auswirkt“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Wir legen offen, was das Land besitzt, wie hoch die Schulden sind und welche Verpflichtungen für die Zukunft bestehen. Im Vergleich mehrerer Jahre können wir so finanzpolitisch nachhaltiges Handeln nachvollziehen.“
In den Jahren 2017 bis 2019 fließen in Baden-Württemberg insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich in den Abbau des Sanierungsstaus bei landeseigenen Gebäuden und Straßen. Der investive Teil dieser Mittel wird in einer Bilanz wie der Vermögensrechnung dargestellt. „Wir werden an kommenden Vermögensrechnungen ablesen, inwiefern sich die Investitionen auszahlen“, sagte die Ministerin.
Erkennbar auswirken werde sich die Tilgung von Kreditmarktschulden in Höhe von 1,25 Milliarden Euro in den Jahren 2018 und 2019. „Wir haben eine historische Trendwende erreicht, weil wir erstmals Kreditmarktschulden in relevanter Höhe zurückzahlen. Diese Trendwende wird in künftigen Vermögensrechnungen unterm Strich offensichtlich sein.“
Der Vermögensrechnung vorangegangen war eine Eröffnungsvermögensrechnung zum Stichtag 1. Januar 2017. Sie war die Grundlage für die nun veröffentlichte Bilanz, enthielt jedoch noch nicht alle Positionen. Zum Beispiel wurden nun die Rückstellungen für die Versorgung derjenigen Beschäftigten ergänzt, deren Aufgaben mit der Verwaltungsstrukturreform 2005 zur kommunalen Ebene wechselten. Die gesamten Pensions- und Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wie auch die künftigen Ansprüche auf Versorgung und Beihilfe der aktiven Beamtinnen und Beamten wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Sie liegen zum Stichtag 31. Dezember 2017 bei rund 176,56 Milliarden Euro.
„Das zeigt klar, wie wichtig unsere Vorsorge für die Pensionsverpflichtungen ist“, stellte Sitzmann fest. Innerhalb des einen Jahres zwischen den Stichtagen der Eröffnungsvermögensrechnung und der ersten Vermögensrechnung ist diese Vorsorge gewachsen. Die beiden Sondervermögen für die Finanzierung künftiger Pensionen waren in der Vermögensrechnung Ende 2017 6,28 Milliarden Euro schwer. Der damalige Marktwert belief sich zum Stichtag sogar auf 6,53 Milliarden Euro. Anfang 2017 hatten die Sondervermögen noch ein Volumen von 5,56 Milliarden Euro. Die Ministerin wies darauf hin, dass ab 2020 die Vorsorge angehoben werde: Für alle neu eingestellten Beamtinnen und Beamten würden dann jeweils 750 Euro monatlich zurückgelegt, derzeit sind es 500 Euro. Für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte auf neu geschaffenen Stellen seien es in Zukunft 1000 Euro. „Jeder Euro, den wir jetzt für künftige Verpflichtungen zurücklegen, entlastet nachfolgende Generationen und erhält ihnen Gestaltungsspielräume“, so die Finanzministerin.
Die erste Vermögensrechnung des Landes Baden-Württemberg hat eine Summe von 232,75 Milliarden Euro. Auf der Aktiv-Seite sind beispielsweise Grundstücke und Gebäude des Landes bewertet (14,72 Milliarden Euro). Auch die Finanzanlagen wie Beteiligungen und Sondervermögen (insgesamt 18,24 Milliarden Euro) flossen mit ein. Auf der Passiv-Seite finden sich die Verpflichtungen des Landes. Neben den Verpflichtungen für Pensionen und Beihilfe gehören zum Beispiel Rückstellungen für zu erwartende Steuerrückerstattungen dazu (6,11 Milliarden Euro).
Stellt man die Passiva den Aktiva gegenüber, bleibt ein negatives Saldo von 162,87 Milliarden Euro. Für ein Flächenland wie Baden-Württemberg ist eine solche Summe nicht ungewöhnlich. Sie ist mit den Abschlüssen anderer Länder vergleichbar. Denn die handelsrechtlichen Grundsätze, nach denen die Vermögensrechnung erstellt wird, sehen zwar die Bildung von Rückstellungen für ungewisse künftige Verpflichtungen wie die Versorgungsansprüche vor. Künftige Steuereinnahmen werden aber nicht erfasst. Auch staatliche Leistungen wie Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie innere Sicherheit sind in der Vermögensrechnung nicht dargestellt.
Weitere Informationen
Für das Land Baden-Württemberg gilt das an Einnahmen und Ausgaben orientierte kamerale Haushalts- und Rechnungswesen. Nach der Landeshaushaltsordnung wird dem Staatshaushaltsplan eine Vermögensübersicht als Anlage beigefügt. Veränderungen des Vermögens und der Schulden sowie künftige Verpflichtungen werden grundsätzlich nicht dargestellt.
Die Vermögensrechnungen mit einem umfassenden Überblick über Vermögen und Schulden ergänzen das kamerale Haushaltssystem des Landes. Grundlage für die Vermögensrechnungen sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Besonderheiten öffentlicher Haushalte.