Die Bauminister der Länder haben über künftige staatliche Rahmenbedingungen für klimafreundliches Bauen und Sanieren beraten. Die Arbeitsgruppe der Bauministerkonferenz wird nun Vorschläge für neue Vorgaben sowie eine neue Fördersystematik erarbeiten.
Die Bauminister der Länder haben am Donnerstag, 24. Februar 2022, unter anderem darüber beraten, wie die staatliche Förderung für klimafreundliches Bauen und Sanieren künftig aussehen könnte. Bei der Online-Konferenz, an der als Gast auch die neue Bundesbauministerin Klara Geywitz teilnahm, waren sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, dass es angesichts der großen Herausforderungen im Bereich Bauen und Wohnen zu begrüßen ist, dass nun wieder ein eigenes Bundesministerium für diese wichtigen Zukunftsaufgaben zuständig ist und so eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen wurde.
Einig waren sich die Bauministerinnen und -minister auch, dass die künftige Förderung für klimafreundliches Bauen und Sanieren langfristig angelegt, auf die Reduktion der Treibhausgase orientiert und sozial ausgewogen gestaltet werden sollte. „Die Menschen brauchen Planungssicherheit. Wir müssen zudem darauf achten, dass die künftigen Vorgaben und Förderkriterien möglichst frühzeitig kommuniziert werden und wirtschaftlich zumutbar sind“, sagte die Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Baden-Württembergs Bauministerin Nicole Razavi.
Die Stimmen der weiteren Teilnehmer
„Das war ein guter Austausch. Der Bau von 400.000 Wohnungen, davon 100.000 soziales Wohnen, ist ein gemeinsamer Kraftakt von Bund und Ländern. Als Bundesbauministerin wissen mich die Länder bei diesem Ziel an ihrer Seite. Um hier noch mehr Tempo zu machen, wird der Bund den Ländern eine weitere Milliarde zur Verfügung stellen, damit sie neuen sozialen und klimagerechten Wohnraum schaffen können. Ich gehe davon aus, dass Bund und Länder sich zeitnah zur Umsetzung dieser weiteren Förderung verständigen. Beim kommunalen Vorkaufsrecht wollen wir die Kommunen schnell wieder handlungsfähig machen. Mein Ziel ist es, auch mit der Schaffung einer Wohngemeinnützigkeit neue Impulse für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu setzen. Bund und Länder sind sich einig, dass zu einer Beschleunigung des Wohnungsbaus auch schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren gehören.“
„Alle 16 zuständigen Landesbauministerinnen und Landesbauminister, Bau-Senatorinnen und Bau-Senatoren, hielten es im November 2021 für angeraten, die grundsätzliche Abkehr von der Effizienzhaus-Stufe 55 in das Jahr 2024 zu verschieben. Entgegen dieser Beschlussfassung wurde am 24. Januar 2022 die Bewilligung sämtlicher Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einseitig durch die Bundesregierung mit sofortiger Wirkung vorläufig gestoppt. Der dadurch entstandene Vertrauensschaden ist immens: Langfristig geplante Bauvorhaben – ob Neubau oder die Bestandsmodernisierung – stehen unter Druck. Die Bezahlbarkeit von Wohnraum und die Energieeffizienz braucht deshalb eine verlässliche und attraktive Förderung.“
„Bezahlbares Wohnen und effektiver Klimaschutz dürfen nicht im Widerspruch zueinander stehen. Um das wichtige Ziel der Klimaneutralität bis 2045 sozialverträglich erreichbar zu machen, brauchen wir zwei ganz entscheidende Dinge: Technologieoffenheit und Planungssicherheit. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Förderprogramme des Bundes müssen deshalb künftig die Treibhausgasemissionen zum zentralen Maßstab machen. Das GEG muss Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern breitere Möglichkeiten zur Erreichung der Klimaneutralität eröffnen. Ich freue mich, dass der gemeinsame Denkanstoß zum GEG aus Hamburg und Schleswig-Holstein heute zur Einberufung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Länder geführt hat, die schon sehr bald konkrete Vorschläge liefern soll. Gleichzeitig ist es entscheidend, dass die Ausgestaltung der Förderprogramme für klimaschonendes Bauen und Sanieren ab 2023 so bald wie möglich feststeht. Nur so lässt sich die Planungssicherheit schaffen, die für Privatleute wie Wohnungsunternehmen gleichermaßen unerlässlich ist.“
Die Bauminister der Länder fassten auf ihrer Sitzung mehrere Beschlüsse:
Die Bauministerkonferenz bedauert es, dass angesichts der ambitionierten Ziele von Bund und Ländern sowohl zum Neubau als auch zum Klimaschutz durch den abrupten Stopp der Bundesförderprogramme für effiziente Gebäude (BEG) ein Vertrauensverlust und große Unsicherheiten der Investoren aber auch der bauenden und planenden Berufe entstanden sind. Zugleich begrüßt die Bauministerkonferenz, dass die BEG-Förderung im Bereich des Sanierens zu den alten Konditionen am 22. Februar 2022 wiederaufgenommen wurde.
Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die entstandene Finanzierungslücke beim Wohnungsneubau umgehend und vollständig zeitnah zu schließen, um dadurch alle bis 2024 geplanten Wohnungsbauvorhaben durch eine attraktive und verlässliche Förderung des klimagerechten und energieeffizienten Wohnungsneubaus realisieren zu können. Die Bauministerkonferenz bekräftigt ihre Beschlussfassung aus November 2021. Eine alleinige Schwerpunktsetzung der Förderung auf die Bestandssanierung würde die Erreichung der Wohnungsneubauziele der Bundesregierung und der Länder erheblich gefährden.
Bauministerkonferenz plädiert für Vertrauensschutz
Die Bauministerkonferenz begrüßt es, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp eingegangen sind, nach den bisherigen Programmkriterien genehmigt werden sollen. Für bis einschließlich 23. Januar 2022 gestellte Anträge gibt es somit wieder Planungssicherheit. Die Bauministerkonferenz geht davon aus, dass alle förderfähigen BEG-Anträge an die KfW, die bis zum 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen sind, wie angekündigt auch tatsächlich bewilligt werden. Die Bauministerkonferenz geht davon aus, dass für die Anträge nach dem EH-55-Standard, die bereits konkret vorbereitet waren und bis zur ursprünglich kommunizierten Frist am 31. Januar 2022 noch eingereicht werden sollten, aus Gründen der Planungssicherheit Vertrauensschutz geltend gemacht werden kann.
Die Bauministerkonferenz plädiert dafür, bei der Neufassung der Förderstandards sich an den Treibhausgasen (THG) zu orientieren und bei der Umsetzung der Klimaziele eine maximale Technologieoffenheit zu gewährleisten. Um Vorschläge hierfür sowie für eine Neuformulierung des Gebäudeenergiegesetzes zu erarbeiten, die ebenfalls die THG-Emissionen als zentrale Richtgröße nutzt und möglichst große Technologieoffenheit eröffnet, hat die Bauministerkonferenz eine Ad-Hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Ergebnisse sollen bis April vorliegen.
Mit Blick auf die Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten beziehungsweise in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung begrüßt die Bauministerkonferenz, dass die Bundesbauministerin zugesagt hat, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, damit die Ausübung dieses Vorkaufsrechts wieder in weitergehendem Maße möglich wird und so die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in diesen Gebieten auch für die Zukunft nachhaltig gesichert wird.
Die Bauministerkonferenz (BMK) begrüßt das in der Koalitionsvereinbarung für den Bund formulierte Bekenntnis zur Städtebauförderung und die in Aussicht gestellte dauerhafte Sicherung und Erhöhung der entsprechenden Bundesmittel. Die BMK fordert vor diesem Hintergrund eine Erhöhung des Bundesanteils bei der Städtebauförderung (derzeit 790 Millionen Euro) auf mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.